Statement des Staatssekretärs Dr. Rolf Bösinger anlässlich des Flüchtlingsgipfels im Bundesministerium des Innern und für Heimat

Typ: Pressemitteilung , Datum: 16.02.2023

Anlässlich des heute stattfindenden Flüchtlingsgipfels im Bundesministerium des Innern und für Heimat erklärt Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

"Die Kommunen stemmen aktuell viele Herausforderungen. Nach den Pandemie-Jahren gilt es jetzt erneut, vielen Geflüchteten, vor allem auf Grund des Krieges in der Ukraine, einen Zufluchtsort zu geben. Dafür braucht es einen Maßnahmenmix und ein Zusammenspiel aller staatlichen Ebenen. Allen Verantwortlichen in den Kommunen, freiwillig und ehrenamtlich Tätigen gebührt unser Dank. Vieles, was wir in 2015/2016 ad hoc für die Unterbringung der Geflüchteten getan haben, hilft uns heute, überlegter und planvoll mit der Situation umzugehen.

Für die Unterbringung und Integration von Geflüchteten gibt es mehrere Instrumente. Ein hilfreiches ist der §246 im Baugesetzbuch. Dabei handelt es sich um eine Sonderregelung, die es Städten und Gemeinden ermöglicht, schneller Unterkünfte für schutzsuchende Menschen zu errichten. Diese Regelung haben wir nach Ankunft der ukrainischen Frauen und Kinder reaktiviert, sie gilt vorerst bis Ende 2024. In der Überlegung ist jetzt, die Regelung zu verlängern, um den Gemeinden Planungssicherheit zu geben. 

Dort, wo es Flächen, aber keine Wohngebäude gibt, kann mit serieller und modularer Bauweise neuer Wohnraum entstehen. Es gibt bereits eine gut funktionierende Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und Teilen der Bauindustrie. Diese bietet den Kommunen und kommunalen Wohnungsunternehmen die Möglichkeit, Leistungen für die Errichtung von Wohnraum für Geflüchtete in einem vereinfachten Verfahren zu beauftragen.

Kurzfristige und schnelle Unterbringungsmöglichkeit aber reichen allein nicht aus. Notwendig ist der gleichzeitige Ausbau sozialer Infrastruktu­ren für Beratungs- und Begegnungsangebote, um die Geflüchteten vor Ort zu integrieren.

Das Bauministerium leistet dazu einen vielfältigen Beitrag. Über die Städtebauförderung von Bund und Ländern können die Kommunen auch kurzfristig leerstehende Gebäude und Wohnungen für Geflüchtete herrichten, Schulen, Stadtteilzentren, Bibliotheken oder öffentliche Plätze sanieren und ausbauen sowie ein Quartiersmanagement einrichten und stärken, das als Ansprechpartner vor Ort die Bedürfnisse aller Menschen unterstützen kann. Darüber hinaus unterstützen wir die Kommunen mit weiteren Stadtentwicklungsprogrammen und fördern mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds beispielsweise Projekte zur Integration in Arbeit in den Städtebaufördergebieten. Allein in der Städtebauförderung stehen jedes Jahr 790 Millionen Euro zur Verfügung.

Zu allen Maßnahmen werden wir in engem Austausch innerhalb der Bundesregierung sowie mit den Ländern, Kommunen und Verbänden bleiben."