Los geht’s – am 1. März startet die Förderung "Klimafreundlicher Neubau"
Pressemitteilung 28.02.2023
750 Millionen Euro für zinsverbilligter Kredite zur Förderung des Neubaus von klimaangepassten Wohn- und Nichtwohngebäuden
Ab morgen, dem 1. März 2023, können über einen Finanzierungspartner Anträge für eine Unterstützung aus dem neuen Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) gestellt werden. Einen Antrag kann stellen, wer ein klimaangepasstes und energieeffizientes Wohn- oder Nichtwohngebäude baut, oder wer zum ersten Mal ein neu errichtetes klimaangepasstes Wohn- oder Nichtwohngebäude erwirbt.
Mit dieser Förderung wird ein Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor und zur Erreichung der nationalen Klimaziele geleistet. Der Betrieb der Gebäude zeichnet sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus.
Diese neue Förderung, für die insgesamt 750 Millionen Euro zur Verfügung stehen, erfolgt über zinsverbilligte Kredite. Anträge können Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen stellen. Anders als bisher werden mit dem neuen KFN-Programm keine Tilgungszuschüsse zur Verfügung gestellt, sondern Zinsverbilligungen geleistet. Das ist aufgrund der Zinsanhebungen der Europäischen Zentralbank in den letzten Monaten zielführender.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung: "Ab morgen gibt es günstige Kredite, damit neue Häuser und Wohnungen gebaut werden können. Jeder, der die vorgegebenen Klimastandards erfüllt, kann die Förderung beantragen und dafür in Zukunft hohe Energie- und Betriebskosten im laufenden Betrieb sparen.
Unsere neue Förderung ist nachhaltig und generationenübergreifend. Erstmals wird der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen, vom Bau über den Betrieb bis zur möglichen Umnutzung in der Zukunft. Nachhaltig ist, wer heute ein Haus baut und dabei in langen Zeiträumen denkt.
Der Klimaschutz und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum müssen beim Bauen und Wohnen immer zusammengedacht werden. Wir stellen allein in diesem Jahr mehrere Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau, für das studentische und das Azubi-Wohnen, für die Genossenschaftsförderung und eben für den Neubau von Wohnungen, Kitas, Schulen sowie anderen Nichtwohngebäuden zur Verfügung."
Zum Programm:
- Insgesamt stehen 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Neubauförderung zur Verfügung. 750 Millionen Euro entfallen auf das Programm "Klimafreundlicher Neubau", 350 Millionen Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.
- Über das Programm "Klimafreundlicher Neubau" wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude gefördert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
- Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
- Das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, bei der zwischen der Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert wird.
- Zum 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen.
- Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können künftig über den Finanzierungspartner die Anträge für eine Förderung gestellt werden.
- Auf die Herstellung, Errichtung und die Modernisierung von Gebäuden entfallen 7 % der nationalen Treibhausgas-Emissionen (etwa 65 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente). Hinzu kommen noch 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente von Zulieferern im Ausland.
- Das neue Programm leistet einen Beitrag dazu, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu mindern, um die nationalen und die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen.
- Die jährlichen CO2-Äquivalente-Minderungsziele für die einzelnen Sektoren ergeben sich aus den zulässigen Jahresemissionsmengen des Bundesklimaschutzgesetzes.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bmwsb.bund.de/rl-bundesfoerderung-kfn
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Klimafreundlicher-Neubau/index.html