Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen kommt
Pressemitteilung 20.02.2023
Regelung soll helfen, gestiegene Energiekosten aufzufangen und Liquiditätslücken zu schließen
Steigende Zahlungen für Strom- und Wärmeenergie werden bis zur Betriebskostenabrechnung mit den Mieterinnen und Mietern von den Wohnungsunternehmen vorgestreckt. Diese müssen dadurch zum Teil auf ihre Rücklagen zurückgreifen. Insbesondere jüngere Wohnungsunternehmen, z.B. im Osten Deutschlands, kommen bei Liquiditätsengpässen in Höhe von mehreren Millionen Euro an ihre Grenzen. In Einzelfällen lässt sich diese Finanzierungslücke ohne Risikobeteiligung nicht decken.
Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Damit Wohnungsunternehmen finanziell stabil bleiben und Mieterinnen und Mieter sich darum keine Sorgen machen müssen, haben wir gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und in enger Abstimmung mit den Bundesländern eine Härtefallregelung aufgesetzt, mit der schnell und unbürokratisch geholfen werden kann. Die Kredite können über Landesförderinstitute an Wohnungsunternehmen ausgereicht werden und werden zu 80 % vom Bund abgesichert. Insgesamt stehen dafür bis Ende dieses Jahres 1,1 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung."
Kredite können somit über Landesförderinstitute an Wohnungsunternehmen weitergegeben werden, die aufgrund der Energiekrise in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Das Wohnungsunternehmen stellt einen Antrag bei seiner Hausbank (im Falle eines Durchleitungskredit des Landesförderinstituts) oder direkt beim Landesförderinstitut (im Falle eines Direktkredits oder der Erhöhung der Kontokorrentkreditlinie).
Detaillierte Informationen können auf der Seite der KfW eingesehen werden (www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Wohnwirtschaft/Förderprodukte/BMWSB-Härtefallprogramm-Wohungsunternehmen-2023-(805)/index.html).