Unterstützung beim Wohngeld Plus

Typ: Pressemitteilung , Datum: 16.12.2022

Das Bundesbauministerium unterstützt die Länder und Wohngeldstellen mit Verwaltungsvereinfachungen und Hilfestellungen für die praktische Arbeit

Ab 1. Januar 2023 tritt das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unterstützt die Länder und die Wohngeldämter mit unterschiedlichen Maßnahmen, um eine schnelle Auszahlung des Wohngeldes zu gewährleisten. So hat das Ministerium die Möglichkeit im Gesetz geschaffen, dass schnell und unbürokratisch sog. vorläufige Bescheidungen erfolgen können. Damit können die Auszahlungen direkt nach der Antragstellung beginnen.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Die Wohngeldreform ist ein enormer Kraftakt für alle Beteiligten, da sie in kurzer Zeit entwickelt und umgesetzt werden muss. Für die Länder, die Kommunen und die Ämter ist diese Reform mit besonderen Anforderungen verbunden. Wir unterstützen, wo wir können, sei es mit Vereinfachungen für die Verwaltung oder mit Hilfestellungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Bearbeitung der Anträge und bei der Auszahlung. Ich bin den Ländern sehr dankbar für die gute Zusammenarbeit und für ihr engagiertes Herangehen, um die Menschen, für die das Wohngeld eine bedeutende Rolle spielt, in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen."  

Das Bundesministerium unterstützt die Länder und damit die Wohngeldstellen mit Verwaltungsvereinfachungen und Hilfestellungen.

Zu den Verwaltungsvereinfachungen zählen:

  • Das Wohngeld kann grundsätzlich auch formlos z.B. per Telefon oder Mail beantragt werden.
  • Es kann unter vereinfachter Prüfung vorläufig und damit schneller ausgezahlt werden.
  • Der Bewilligungszeitraum kann ggf. auf bis zu 24 Monate verlängert.
  • Es gibt eine Bagatellklausel bei Rückforderungsansprüchen zu viel oder zu Unrecht gezahlten Wohngeldes in Höhe von 50 Euro als Experimentierklausel befristet bis Ende 2024.

Darüber hinaus erarbeitet des Ministerium Hinweise als Hilfestellungen für die praktische Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wohngeld-Ämtern, um ihnen die Arbeit zu erleichtern und eine schnellere Bearbeitung der Wohngeld-Anträge zu ermöglichen. Diese sollen in Kürze mit weiteren Verfahrenserleichterungen herausgegeben werden. Dazu laufen die Abstimmungsprozesse mit den Ländern.

Das Bundesministerium geht davon aus, dass fast alle Länder im Januar bzw. Februar damit beginnen können, Bescheide zuzustellen. Die endgültige Programmierung für die Umsetzung des Wohngeld Plus wird bis Anfang 2023 voraussichtlich abgeschlossen sein. Dataport als ein IT-Anbieter hat dies auch öffentlich erklärt. Alle arbeiten intensiv an einer fristgemäßen Auszahlung des Wohngeldes. So beschäftigen sich die Länder und Kommunen auch mit Hochdruck mit den notwendigen Stellenbesetzungen.

Das Ministerium stellt außerdem klar: Auszahlungen über die JobCenter wird es nicht geben. Meldungen oder Berichte dazu sind unzutreffend. Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum und wird an Menschen oberhalb der Grundsicherung gezahlt. Die Jobcenter springen dagegen in finanziellen Notlagen zur Sicherung des Existenzminimums ein.

Wird ein Wohngeldantrag später bearbeitet, wird das Wohngeld bis zum Monat der Antragstellung nachgezahlt. Kein Cent Wohngeld geht daher verloren.

Im Wohngeld-Plus-Gesetz ist auch ein Moratorium vorgesehen: Menschen in der Grundsicherung bzw. im neuen Bürgergeld müssen im ersten Halbjahr 2023 nicht in das Wohngeld wechseln, wenn sie wohngeldberechtigt werden, sondern können erst einmal weiterhin Grundsicherung bzw. Bürgergeld beziehen.