Pragmatischer Klimaschutz auf Braunkohletagebauen, an Autobahnen und Zugstrecken
Pressemitteilung 02.12.2022
Deutsche Bundestag hat Energienovelle im Baugesetzbuch beschlossen.
Der Deutsche Bundestag hat gestern Nacht, in 2. und 3. Lesung, das "Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht" beschlossen. Mit dieser Energienovelle im Baugesetzbuch können alte Braunkohletagebaue mit Windkraftanlagen und Photovoltaik bebaut und an Autobahnen und größeren Schienenwegen Photovoltaik aufgestellt werden.
Dazu Klara Geywitz, Bundesbauministerin: "Mal um die Ecke und einfach pragmatisch denken, wenn es um mehr erneuerbare Energien geht, das tun wir mit dieser Energienovelle meines Hauses. Indem wir Flächen nutzen, auf bzw. an denen es durch Kohleabbau, Autobahnverkehr und Zugfahrten keine Nutzungsansprüche auf Wohnraum, Landwirtschaft und Naherholung gibt, können Windräder, Photovoltaikanlage und Wasserstoffumwandler, sogenannte Elektrolyseure, hingebaut werden.
Windkraftanlagen und Photovoltaik auf Braunkohletagebauen sind konfliktarm, entsprechende Leitungen für den erzeugten Strom vorhanden und Baupläne zügig erstellbar. Eine Win-win-Situation für das Klima und strukturschwache Regionen. Mit der Änderung des Baugesetzbuches können die Braunkohleländer von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen. Dazu will ich sie, als Bundesministerin mit Brandenburger Wurzeln, ausdrücklich ermutigen.
Photovoltaikanlagen an Autobahnen und größeren Schienenwegen werden künftig ohne Bebauungsplan zulässig sein. Auch hier können Erneuerbare gebaut werden, wo kaum Nutzungskonflikte bestehen.
Bisher kann es vorkommen, dass die Leitungsnetze nicht ausreichen, um den Strom aufzunehmen, der beispielweise an Windkraftanlagen erzeugt wird. Die Anlagen werden dann für eine gewisse Zeit abgestellt. Das ist eine Verschwendung von Energie, die wir uns nicht leisten können. Künftig können sie zur Produktion von grünem Wasserstoff eingesetzt werden. Unsere Baugesetzbuchänderung erleichtert dafür die Errichtung von Elektrolyseuren neben Windkraftanlagen und – neu durch die Koalitionsänderungen - nun auch für Photovoltaik-Anlagen.
Insgesamt werden durch dieses Bundesgesetz die Länder in die Lage versetzt, die Erneuerbaren deutlich voranzubringen. Es ist nach dem Wind-an-Land-Gesetz ein weiterer Baustein unserer Strategie zum konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien."