Das BMWSB informiert: Baukindergeld noch schnell bis zum 31.12.2022 beantragen

Typ: Pressemitteilung , Datum: 17.11.2022

Förderung endet zum Jahresende

Das Baukindergeld kann im Rahmen der verfügbaren Fördermittel noch bis zum 31. Dezember 2022 beantragt werden. Dies geht auf einfachem Weg über das KfW-Zuschussportal. Familien, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 einen notariell beglaubigten Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben und noch bis zum Jahresende im neuen Wohneigentum einziehen bzw. schon eingezogen sind, sollten deshalb rasch Baukindergeld beantragen. 

Die Förderung endet damit spätestens mit dem 31. Dezember 2022. Insgesamt standen für das Baukindergeld seit Beginn der Förderung 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Aktuell sind bis zum Jahresende noch rund 180 Millionen Euro abrufbar. Auf die Begrenztheit der Mittel wurde stets u.a. auf der Website der KfW transparent hingewiesen. Das Bundesbauministerium wird eine Förderung zum Wohneigentumserwerb mittels zinsverbilligter KfW-Darlehen im kommenden Jahr starten. Der Fokus wird hier auf Familien mit geringeren und mittleren Einkommen liegen.