Bundesweites Förderprogramm Genossenschaften geht an den Start
Pressemitteilung 04.10.2022
"Wohnungsgenossenschaften leisten mit ihrem Angebot an bezahlbarem Wohnraum einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes."
Am heutigen 4. Oktober 2022 startet das vom Bundesbauministerium und KfW neu angelegte Förderprogramm zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Damit sollen Wohnungsgenossenschaften besonders in der Anfangs- und Erweiterungsphase bzw. bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen unterstützt werden.
Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Gemeinsam mit der KfW fördern wir ab heute bundesweit Genossenschaftsprojekte, die Wohnungen bauen, erweitern, sanieren oder modernisieren wollen. Das sind im Leben einer Wohnungsgenossenschaft oft kritische Momente. Am Anfang fehlt das Geld um Grund und Boden zu beleihen oder schlicht Kredite aufnehmen zu können. Erweiterung gehen oft mit ähnlichen Problemen einher und auch klimaangepasste Sanierungen und Modernisierungen stellen bewährte Genossenschaften vor Herausforderungen.
Wir brauchen aber Genossenschaften, denn sie leisten mit ihrem Angebot an bezahlbarem Wohnraum einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes. Mit unserer gemeinsam Bundesförderung wollen wir junge und bestehende Genossenschaften dabei unterstützen, diese Hürden zu nehmen.
Bei diesem Programm handelt sich um eine Kreditförderung bis zu 100.000 Euro, mit dem eine Privatperson den Erwerb von Genossenschaftsanteilen vornehmen kann. Der Zinssatz für den Kredit wird während der ersten Zinsbindungsfrist aus Bundesmitteln verbilligt. Zusätzlich wird ein erheblicher Teil der Darlehensschuld erlassen (15% Tilgungszuschuss). Der Kredit ist nicht direkt bei der KfW zu beantragen, sondern bei einem Finanzierungspartner in Ihrer Nähe. Das macht es leichter. Die Voraussetzungen sind, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Genossenschaftswohnung erforderlich sind und die Wohnung selbst genutzt wird. Dafür stellen wir in diesem Jahr 6 Millionen EUR und im nächsten 9 Millionen EUR zur Verfügung. Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft."
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