"Das Transparenzregister und Grundbuch werden endlich verknüpft"

Typ: Pressemitteilung , Datum: 26.10.2022

Statement der Parlamentarischen Staatssekretärin Cansel Kiziltepe zum Beschluss des Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SGD II)

Parlamentarische Staatssekretärin Cansel Kiziltepe zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz II:

„Das Transparenzregister und Grundbuch werden endlich verknüpft. So haben wir es heute im Kabinett beschlossen. Damit werden bis Juli 2023 530 Grundbücher in das Transparenzregister übertragen. Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II schafft mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Damit wird es schwieriger, Grund und Boden sowie Häuser für Geldwäsche zu missbrauchen.

Das Gesetz verbessert nicht nur die Durchsetzung von Sanktionen, sondern hilft auch im Kampf gegen Missstände in den Städten. Unklare Geldflüsse stehen oft in Verbindung mit unerwünschtem Leerstand oder der ruinösen Verwahrlosung von Wohnungen. Die im Sanktionsdurchsetzungsgesetz II enthaltenen Instrumente können dem Einhalt gebieten: Barzahlungsverbot für Immobilien, Mitteilungspflicht für ausländische Immobilienbesitzer, Einführung eines Verwaltungsverfahrens zur Ermittlung verdächtiger Vermögen.

Doch damit nicht genug: Die Umsetzung der Empfehlungen der internationalen Geldwäsche-Taskforce FATF folgt nächstes Jahr, Wissenschaftler:innen und Journalist:innen brauchen Zugänge zu den Daten und das angekündigte Bundesfinanzkriminalamt muss aufgebaut werden.

Das Paket ist ein Quantensprung im Kampf gegen undurchsichtige Strukturen auf dem Immobilienmarkt und für mehr Bodenmarkttransparenz. Als Bundesbauministerium bringen wir uns weiter sehr energisch in den Prozess ein und steuern unsere Expertise zum Immobilienmarkt bei.“

Zum Hintergrund

Der in gemeinsamer Federführung BMF/BMWK vorgelegte Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) soll strukturelle Verbesserungen bei der Sanktionsdurchsetzung und bei der Bekämpfung von Geldwäsche ermöglichen. Der Entwurf enthält unter anderem die folgenden wesentlichen Regelungsinhalte, die eng mit dem Immobilienbereich verknüpft sind:

  • Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene zur Durchsetzung des Sanktionsrechts in Deutschland.
  • Schaffung eines Verwaltungsverfahrens zur Ermittlung von Vermögen sanktionierter Personen und Personengesellschaften sowie eines korrespondierenden Registers.
  • Verknüpfung von Immobiliendaten mit dem Transparenzregister (Hinweis: Das Transparenzregister erfasst zentral die Daten zu den hinter einer juristischen Person stehenden tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten, so dass Abfragen nicht in mehreren anderen Registern (zum Beispiel Handelsregister) separat erfolgen müssen). Zu diesem Zweck werden alle Grundbuchämter verpflichtet, der registerführenden Stelle Informationen zu allen bei ihnen geführten Grundbuchblättern bis zum 31. Juli 2023 zu übermitteln (unter anderem zu Gemarkung, Flurstück, Name/Firma des Eigentümers, Sitz), vgl. 19b GWG-E. Ab Juli 2023 sollen Veränderungen wie bspw. Eintragungen eines Eigentümers in einem automatisierten Verfahren an die registerführende Stelle übermittelt werden.
  • Barzahlungsverbot für Immobiliengeschäfte, einschl. in der Zwangsversteigerung.
  • Mitteilungspflicht von Vereinigungen mit Sitz im Ausland, wenn sie Immobilieneigentum in Deutschland halten (auch Bestand statt bisher nur bei Neuerwerb, § 20 Abs. I S. 2 GWG-E). Diese Pflicht trifft zwar formell nur juristische Personen, jedoch wird im Rahmen der Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten ggf. die tatsächliche Verfügungsgewalt einer natürlichen Person deutlich.