"Mehr Geld für die Wohnkosten im Winter"

Typ: Pressemitteilung , Datum: 28.09.2022

"Wohngeld Plus"-Gesetz und Heizkostenzuschuss II heute im Bundeskabinett

Heute hat das Bundeskabinett das Wohngeld Plus und den zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen. Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:  

"Viele Menschen in unserem Land haben Angst vor dem kalten Winter. Sie wissen nicht, ob sie Gas und Strom bezahlen können, wenn die Wohnkosten schon einen Großteil ihres Haushaltseinkommen ausmachen. Rund 600.000 Haushalte haben deshalb bisher ihr Recht in Anspruch genommen und Wohngeld erhalten. Rund 660.000 Haushalte haben in diesem Jahr einen schnellen Heizkostenzuschuss bekommen.

Klar ist, es gibt heute viel mehr Menschen, die diese Unterstützung brauchen. Deshalb haben wir innerhalb eines Monats die größte Wohngeldreform seit Bestehen des Wohngeldes auf den Weg gebracht. Mit dem „Wohngeld Plus“, das ab dem 1. Januar 2023 beantragt werden kann, werden wir rund 4,5 Millionen Menschen in zwei Millionen Haushalten dauerhaft und verlässlich unterstützen. Darunter viele Alleinerziehende, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, Rentnerinnen und Rentner, aber auch Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.  Dabei ist es übrigens gleich, ob man im Eigenheim oder zur Miete wohnt.

Das Plus, das sind durchschnittlich 190 Euro mehr im Monat, also rund 370 Euro für jeden. Das Plus sind ein dauerhafter Heizkostenzuschlag und ein Zuschlag auf klimaangepasste Sanierungen bei Höchstmieten.

Neben den derzeit rund 600.000 Haushalten, die schon Wohngeld beziehen, gehen wir von 1.040.000 Haushalten aus, die mit der Reform innerhalb der Einkommensgrenze des Wohngeldes liegen. Rund 380.000 Haushalte werden dazu kommen, die schon einmal Wohngeld bekommen haben.

Mit dieser historischen Reform holen wir das Wohngeld aus seinem Nischen-Dasein und machen es zu einer wirksamen Unterstützung für die Menschen, die bei allen Mehrbelastungen das Wohnen kaum noch bezahlen können. Diese Zeiten, nach über zwei Jahren Pandemie und einem grausamen Krieg in Europa, sind hart. Wir sind solidarisch und der Staat ist es auch. Der Bund trägt mit der Wohngeldreform 1,85 Milliarden Euro die Hälfte bei. Die Länder sollen, wie bisher, die andere Hälfte tragen. Den zweiten Heizkostenzuschuss finanziert der Bund zu 100 Prozent mit einem Volumen von 550 Millionen Euro.

Zusätzlich zum Wohngeld Plus hat das Bundeskabinett heute auch den zweiten Heizkostenzuschuss in diesem Jahr beschlossen. Er erhöht sich von 270 Euro für einen 1-Personen-Haushalt auf 415 Euro. Für einen 2-Personen-Haushalt sind es 540, statt zu vor 350 Euro. Und je weiterer Person im Haushalt werden nun 100 Euro (ein Plus von 30 Euro) gezahlt. Beziehende von Leistungen nach dem BAföG und Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen erhalten 345 Euro statt zuvor 230 Euro.

Diese Reform, das ist klar, stellt die Länder und Kommunen vor eine Mehrbelastung in den Wohngeldbehörden. Gemeinsam haben wir uns früh für diese wichtige sozialpolitische Maßnahme entschieden, um den Menschen zu helfen. Damit sowohl die Menschen das Geld schnell erhalten, als auch die Kommunen handlungsfähig bleiben, haben wir bereits Vorschläge der Länder berücksichtigt.

So wird künftig der Bewilligungszeitraum von Wohngeld von 12 auf 18 Monate verlängert. Das heißt, es muss erst ein halbes Jahr später geprüft werden, ob der Anspruch weiter besteht. Steigt die Miete um 10 Prozent, kann das früher geltend gemacht werden, als zu vor. Davor wurde erst ab 15 Prozent Mieterhöhung das Wohngeld erhöht. Zudem haben wir den Ländern die Möglichkeit einer unbürokratischen, schnellen Abschlagszahlung eingeräumt.

Das Wohngeld Plus und der Heizkostenzuschuss II sind eine Hilfe bei den Wohnkosten. Ich möchte jeden bitten, der wenig Einkommen und hohe Wohnkosten hat: Prüfen Sie, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Es ist Ihr gutes Recht."

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus-gesetz

www.bmwsb.bund.de/heizkostenzuschussII