Novellierung des Raumordnungsgesetzes soll Infrastrukturmaßnahmen beschleunigen
Pressemitteilung 28.09.2022
Raumordnungsänderungsgesetz heute vom Bundeskabinett beschlossen.
Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Raumordnungsgesetzes (ROG) und anderer Vorschriften beschlossen. Angesichts zahlreicher Infrastrukturvorhaben, etwa bei großen Industrieanlagen, beim Ausbau der Windenergie, beim Bau von Bahnstrecken oder Bundesfernstraßen, sollen mit dieser Änderung die Planungssicherheit erhöht und die Verfahren erleichtert werden.
Bundesministerin Klara Geywitz: "Dies ist ein wichtiger Meilenstein, um die räumliche Entwicklung Deutschlands voranzutreiben und die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen zu beschleunigen. Der Handlungsdruck ist da. Wir können es uns nicht länger leisten, viele Jahre zu warten, bis ein Windpark, ein Flughafen oder eine Zugstrecke gebaut ist. Dies kostet viel Zeit, Geld und Nerven für alle Beteiligten aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft, die ein wichtiges Infrastrukturprojekt auf die Beine stellen wollen. Mit der Novellierung dieses Gesetzes werden wir hier künftig besser vorankommen."
Die Raumordnung sorgt im ganzen Bundesgebiet für einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen aus Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürgern bei der räumlichen Entwicklung und der Nutzung des vorhandenen Raumes. Rechtliche Grundlage sind das Raumordnungsgesetz des Bundes und die Landesplanungsgesetze. Im Raumordnungsgesetz sind auch die entsprechenden Instrumente der Raumordnung geregelt wie zum Beispiel Raumordnungspläne und -verfahren.
Inhaltliche Schwerpunkte der Novellierung des Raumordnungsgesetzes sind:
- Planungsprozesse modernisieren: Das Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen wird weiter digitalisiert.
- Mehr Flexibilität in der Landes- und Regionalplanung: Abweichungen von Zielfestlegungen in Raumordnungsplänen werden erleichtert.
- Reduzierung des Verwaltungsaufwandes: Bei der Erstellung von Landes- und Regionalplänen wird die mehrfache Beteiligung der Öffentlichkeit reduziert, indem bei Änderungen bereits diskutierter Pläne nur neu und stärker Betroffene beteiligt werden.
- Erhöhung der Investitionssicherheit: Weitere Regelungen zur Planerhaltung werden eingeführt.
- Beschleunigung der Verfahren: Eine zeitliche Verzögerung beim Raumordnungsverfahren zur Prüfung von Standortalternativen bei Großvorhaben kann künftig nicht mehr den Beginn des nachfolgenden Zulassungsverfahrens verzögern. Es soll einen verbindlichen Zeitrahmen für das Raumordnungsverfahren geben, so dass es spätestens nach sechs Monaten abgeschlossen ist.
Das parlamentarische Verfahren wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 abgeschlossen sein, so dass das Gesetz danach in Kraft treten kann.