Leitlinie Gebäudetyp E finalisiert
Meldung Bauen 06.11.2024
Stärkung des Gebäudetyps E
Das BMWSB hat mit Unterstützung seiner Partner aus dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum eine praxisorientierte "Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" erarbeitet. Sie soll Bauherrinnen und Akteure der Planungs- und Baubranche bei der Anwendung des "einfachen Bauens" unterstützen. Die Leitlinie gibt Projektbeteiligten Hinweise, wie Vereinbarungen für Architekten- und Bauverträge formuliert werden können. Damit kann das "einfache Bauen" in der Praxis rechtssicher umgesetzt werden. Hier sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz: "Unser Ziel ist, auch in Zukunft qualitätsvoll zu bauen und dabei gleichzeitig schneller und günstiger zu werden, denn der Wohnraumbedarf bleibt hoch. Mit dem Gebäudetyp E überlassen wir kostenintensive, komfortbezogene Entscheidungen darüber, wie künftig gewohnt werden soll, den Vertragsparteien. Das schafft mehr Freiraum, Bauherren finanziell zu entlasten."
Im Detail zeigt die Leitlinie, wie zwischen Planer/Unternehmer und Bauherrin eine rechtssichere Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) vereinbart werden kann. Sie erläutert die Aufklärungspflicht der Planer/Unternehmer und gibt anhand einiger Planungsbeispiele exemplarische Aufklärungsinhalte und Vertragsformulierungen an die Hand. Ziel der Aufklärung ist es, die Bauherrin so fachkundig zu machen, dass sie eigenverantwortlich entscheiden kann, ob sie der Abweichung zu Gunsten von Kosteneinsparungen zustimmt.
Die Leitlinie ermutigt, zukünftig kreativer und kostengünstiger zu planen und zu bauen.