Der Gebäudetyp E
Meldung 17.07.2024
Einfach, experimentell und effizient bauen
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat sich – zusammen mit den Partnern aus dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum – das Ziel gesetzt, den Wohnungsbau einfacher, schneller und effizienter zu machen. Das Planen und Bauen nach dem sogenannten "Gebäudetyp E" birgt hierfür große Potenziale, die mit der BMWSB-"Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" und einer Anpassung des Vertragsrechts durch das Bundesjustizministerium bundesweit gefördert werden sollen.
Gebäudetyp E – Innovativer Ansatz für das kostengünstige Bauen
Beim Bauen sind die sogenannten "allgemein anerkannten Regeln der Technik" (aRdT) vertragsrechtlich relevant. Damit sind alle Regeln gemeint, die unter Branchenfachleuten als technisch geeignet, angemessen und notwendig erachtet werden, um gut und fehlerfrei zu bauen, und die sich in der Praxis bewährt haben. Welche Normen genau zu den aRdT gehören, ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern folgt dem Branchenwissen und wird im konkreten Streitfall durch die Rechtsprechung festgestellt. Diese tendiert dazu, eine mangelhafte Leistung (Sachmangel) anzunehmen, wenn nicht alle aRdT berücksichtigt wurden. Das hat in der Praxis dazu geführt, dass Bauvorhaben meist so ausgeführt werden, dass sie allen bautechnischen Normen entsprechen, auch jenen, die nur dem Komfort dienen. Das alles hat den Neubau oder auch die Sanierung von Wohnungen verteuert und Investoren und Käufer ausgebremst.
Der Gebäudetyp E geht auf eine Initiative der Architektenschaft zurück und wird von einer breiten Allianz von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und aus der Praxis unterstützt. Vertragspartner können durch den Verzicht auf kostenintensive Standards neue Spielräume für innovatives Planen und Bauen eröffnen. So werden Innovationen und individuelle Lösungen für das klima- und ressourcenschonende, bedarfsgerechte und kostengünstige Bauen ermöglicht.
BMWSB-Leitlinie und Prozessempfehlung gibt Orientierung
Das BMWSB hat eine umfassende "Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" erarbeitet. Sie soll Bauherrinnen und Akteure der Planungs- und Baubranche bei der Anwendung des "einfachen Bauens" unterstützen. Der Leitfaden gibt Projektbeteiligten Hinweise, wie Vereinbarungen für Architekten- und Bauverträge formuliert werden können. Damit kann das "einfache Bauen" in der Praxis rechtssicher umgesetzt werden. Der Leitfaden ermutigt, zukünftig kreativer und kostengünstiger zu planen und zu bauen.
Im Detail zeigt die Leitlinie, wie zwischen Planer/Unternehmer und Bauherrin eine rechtssichere Abweichung von den aRdT vereinbart werden kann. Sie erläutert auch die Aufklärungspflicht der Planer/Unternehmer und gibt anhand einiger Planungsbeispiele exemplarische Aufklärungsinhalte und Vertragsformulierungen an die Hand. Ziel der Aufklärung ist es, die Bauherrin so fachkundig zu machen, dass sie eigenverantwortlich entscheiden kann, ob sie die Abweichung zu Gunsten von Kosteneinsparungen befürwortet.
Die Bundesregierung plant eine BGB-Änderung für eine weitergehende Erleichterung des Gebäudetyps E.
Um den Gebäudetyp E auch gesetzlich zu stärken, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des BGB erarbeitet. Mit dem "Gebäudetyp-E-Gesetz" soll das Werk-/Bauvertragsrecht angepasst werden. Ein Ziel ist, dass bei Projekten zwischen fachkundigen Vertragspartnern auch ohne Aufklärung von den aRdT abgewichen werden kann. Der Gesetzentwurf soll im Herbst 2024 im Kabinett beschlossen werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist ab Anfang 2025 zu rechnen.
Weitere Aktivitäten des BMWSB für mehr Tempo beim Planen, Genehmigen und Bauen
Der Gebäudetyp E ist eine von vielen Maßnahmen, mit denen das BMWSB das Planen, Genehmigungen und Bauen schneller und unterm Strich auch kostengünstiger macht.
- Der Gebäudetyp E ist eine von vielen Maßnahmen, mit denen das BMWSB das Planen, Genehmigungen und Bauen schneller und unterm Strich auch kostengünstiger macht.
- Durch industrielle Fertigungsmethoden im seriellen, modularen und systemischen Bauen kann witterungsunabhängig produziert und die Baustellenzeit vor Ort erheblich verkürzt werden. Schwung gibt die Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen 2.0, mit der neue Bauprojekte deutlich beschleunigt werden.
- Vor allem in Ballungsgebieten ist die Fläche für neuen Wohnraum oft begrenzt. Mancherorts könnte in der Nähe von Gewerbebetrieben dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden, wenn dies mit der Umgebungslautstärke vereinbar ist. Damit das möglich wird, passt die Bundesregierung derzeit die rechtliche Grundlage, die sogenannte TA Lärm, an. Zugleich wird klargestellt, dass nicht nur Abstandhalten, sondern auch planerische Vorgaben zu passiven Schallschutzmaßnahmen für die Lärmminderung genutzt werden können. Mit beidem soll erreicht werden, dass Wohnbebauung näher als bisher an Gewerbebetriebe heranrücken kann. Wie immer gilt, dass letztlich vor Ort von Fall zu Fall entschieden werden muss.
- Alle BMWSB-Aktivitäten sind auch Bestandteil des Paktes zur Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, den Bund und Länder im Herbst 2023 verabschiedet haben und nun mit Hochdruck umsetzen. Ein erster Monitoring-Bericht aus dem Juni 2024 zeigt, dass Bund und Länder hier zügig vorankommen. Rund 80 Prozent der Vorhaben aus dem Beschleunigungspakt sind auf dem Weg. Ein Drittel der Aufträge sind bereits vollständig umgesetzt, mit etwa der Hälfte wurde bereits begonnen.