Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025

Typ: Meldung , Datum: 19.07.2024

Wohngeldanpassung zum 1. Januar 2025

Die Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 angepasst. Die im Wohngeldgesetz vorgeschriebene Erhöhung ist wichtig, damit die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 auch real erhalten bleibt. Ziel ist, dass Erwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug so entlastet werden, dass sie nicht wegen höherer Mieten und steigender Einkommen Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen.

Die Dynamisierung erklärt

Im Wohngeldgesetz [WoGG (§ 43 Absatz 1)] ist eine regelmäßige Dynamisierung vorgeschrieben. Auch bei anderen staatlichen Leistungen oder Gebühren ist eine turnusmäßige Anpassung üblich. Die Dynamisierung des Wohngelds im Zwei-Jahres-Rhythmus (zum nächsten Mal zum 1. Januar 2025) garantiert eine Anpassung des Wohngelds an die Preis- und Mietpreisentwicklung. Mit der Dynamisierung werden private Haushalte (darunter viele Rentnerinnen und Rentner) entlastet und deren reale Kaufkraft gesichert.

Wer arbeitet und wenig verdient oder wer eine geringe Rente bekommt, wird vor hohen Nebenkosten und steigenden Mietern geschützt.

Der Verordnungsentwurf wird jetzt in der Bundesregierung abgestimmt. Er bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat hat mit einer am 5. Juli 2024 gefassten Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes zügig vorzulegen.

Das Wohngeld-Plus entlastet Millionen von Menschen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer). Die Reform war angesichts der kräftig steigenden Energiepreise im Laufe des Jahres 2022 wichtiger denn je. Das Wohngeld-Plus sorgt als staatliche Unterstützungsleistung dafür, dass Menschen mit niedrigem Einkommen auch in Zeiten von Inflation und gestiegener Gas- und Strompreise ihre Miete bezahlen können. Nach Beschluss von Bundestag und Bundesrat ist die Wohngeld-Plus-Reform zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Das Wohngeld-Plus leistet als stabilisierender Faktor einen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unseres Landes und stellt gleichzeitig die Wahrung von Arbeitsanreizen sicher. Denn das Wohngeld ermöglicht, dass auch Menschen mit niedrigem Erwerbseinkommen am Ende des Monats mehr Geld in der Tasche haben, als Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld.

Weiterführende Informationen zur Dynamisierung des Wohngeldes finden sich unter:

www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus