Bezahlbar, beschleunigt, bedarfsgerecht – Die große Novelle des Baugesetzbuches (BauGB)
Meldung 30.07.2024
Diese Anpassung wird Potenziale freisetzen, entlastend wirken und den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter stärken.
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren stark zu beschleunigen. Dadurch können private wie staatliche Investitionen schnell, effizient und zielsicher getätigt werden. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist die zentrale rechtliche Grundlage für die Stadtentwicklung in Deutschland. In dieser Legislaturperiode wurde das Bauplanungsrecht bereits mehrfach angepasst, u. a., um kurzfristig den Ausbau und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu stärken, die Digitalisierung voranzutreiben und Beteiligungsprozesse zu straffen. Jetzt legt das BMWSB einen Referentenentwurf für eine Modernisierung des BauGB vor.
Zitat von Bundesbauministerin Klara Geywitz: "Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum, mehr Digitalisierung und Beschleunigung in den Planungsverfahren und mehr Klimaschutz und Klimaanpassung im Städtebau. Ein modernes und zeitgemäßes Baurecht ist ein wesentlicher Faktor zur Beschleunigung und Steigerung der Bauaktivitäten in Deutschland. Mit dieser großen Novelle des Baugesetzbuches schaffen wir den rechtlichen Rahmen zur Realisierung des Deutschland-Tempos im Bau. Davon profitieren kommunale Planungs- und Genehmigungsbehörden, bauwillige Private und Investoren sowie Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in verdichteten Siedlungsgebieten. Planen, Genehmigen und Bauen werden bürokratieärmer und moderner. Das spart Zeit und Kosten. Die Novelle ist damit unterm Strich ein kleines Konjunkturprogramm für die Baubranche. Zudem sorgen wir dafür, dass für ein modernes Bauen der Zukunft die Anpassung an die Folgen des Klimawandels noch stärker mitgedacht wird. Damit stärken wir die Resilienz unserer Städte und Gemeinden!"
Eine Novelle – viele Vorteile
Die umfassende Anpassung des BauGB wird in verschiedenen Bereichen Potenziale freisetzen, entlastend wirken und somit auch den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter stärken. Dank der Novelle wird z. B. die Anwendung des Städtebaurechts einfacher und praxisorientierter. Gemeinden können besser auf bestimmte gesellschaftliche oder wirtschaftliche Veränderungen reagieren und bei Bedarf schneller Baurechte schaffen. Denkbar sind z. B. Baurechte für die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien, für die Umnutzung leerstehender Gewerbeimmobilien in den Innenstädten bis hin zur Vergrößerung von Einzelhandelsbetrieben.
1. Mehr bezahlbarer Wohnraum
Die BauGB-Novelle wird dem Wohnraummangel aktiv begegnen. Die gesetzlichen Regelungen erleichtern dauerhaft den Wohnungsbau. Städte und Gemeinden können auf der bewährten Grundlage des Städtebaurechts wo nötig und möglich von Bebauungsplänen abweichen, nachverdichten, Gebäude aufstocken oder Flächen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausweisen.
Mehr bezahlbarer Wohnraum wird konkret möglich durch:
2. Mehr Tempo & Innovation
Die BauGB-Novelle sorgt dafür, dass schneller geplant und gebaut werden kann. Das gelingt dadurch, dass Verfahren vereinfacht, Fristen verkürzt und Prozesse digitalisiert werden, u. a. durch:
3. Mehr Klimaschutz und Klimaanpassung
Der Klimawandel ist auch für das Planen und Bauen in Deutschland eine Herausforderung, die künftig stärker im Baurecht berücksichtigt werden muss. Das Bauen der Zukunft muss den Anforderungen an Klimaschutz und Klimaanpassung gerecht werden. Die Novelle des BauGB befähigt Städte und Gemeinden dazu, sich frühzeitig auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten.
Novelle erweitert umfassende Aktivitäten des BMWSB für schnelleres, einfacheres und bezahlbares Bauen
Seit dem Beginn der Legislatur ist die Bundesregierung aktiv, um das Bauen in Deutschland zu beschleunigen und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen:
Bau-Turbo-Pakt für Planung und Genehmigung: Im November 2023 haben sich Bund und Länder auf einen ambitionierten Pakt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen verständigt. Der "Bau-Turbo-Pakt" sorgt dafür, dass Baulücken rasch genutzt, Dächer bebaut oder brachliegende Flächen in Wohnraum umgewandelt werden können. Ziel ist zudem ein Abbau unnötiger Bürokratie, u. a. durch Nutzung von Digitalisierung und damit auch eine spürbare Entlastung der Bauämter. Bund und Länder setzen seit der Verabschiedung den Pakt in ihrer jeweiligen Zuständigkeit um. Auch die Novelle des BauGB ist ein zentraler Bestandteil des Paktes. Gebäudetyp E: Die Einführung eines Gebäudetyps E ("E" wie einfach) ist ein wichtiges Element, um einfacher und somit schneller zu bauen. Die Akteure aus der Bau- und Planungsbranche werden ermutigt, kreativ und kostengünstig zu planen und zu bauen. Der Bund nimmt dafür die zivilrechtlichen Aspekte im Bereich der transparenten Vertragsgestaltung und -praxis in den Blick, um den am Bau Beteiligten ein vereinfachtes Bauen rechtssicher zu erleichtern. Hierfür stimmt die Bundesregierung aktuell eine "Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" mit den Ländern und Partnern des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum ab.
Serielles und Modulares Bauen: Durch industrielle Fertigungsmethoden können das Planen und Bauen der dringend benötigten Wohnungen beschleunigt werden. Konkret kann durch die Vorfertigung von Bauteilen im Werk die Baustellenzeit vor Ort im Schnitt auf rund sechs Monate verkürzt werden. Dies kommt auch den Nachbarschaften zugute. Der Einsatz maschineller Vorproduktion bietet zudem eine Antwort auf den massiven Fachkräftemangel. Das BMWSB treibt gemeinsam mit den Ländern und der Bau- und Wohnungswirtschaft eine flächendeckende Markteinführung des modularen und seriellen Bauens voran. Im Herbst 2023 wurde eine neue Rahmenvereinbarung 2.0 für serielles und modulares Bauen an den Start gebracht.
Digitalisierung: Digitalisierung ist ein wichtiger Schritt dafür, dass das Planen, Genehmigen, Bauen und Betreiben schneller und effizienter werden kann. Die OZG-Aktivitäten des BMWSB beim Wohngeld und beim digitalen Bauantrag sind wichtiger denn je. Auch die Methode "Building Information Modeling" (BIM) ist dafür ein zentrales Instrument. Die sogenannte "Digitalisierungsnovelle des BauGB" hat dafür Sorge getragen, dass das Planen und Bauen in Deutschland einfacher, schneller und bürgerfreundlicher wird. Beteiligungsverfahren, Regelverfahren und Änderungen an Bauleitplänen sind einfacher und schneller.
TA-Lärm (Verantwortungsbereich des BMUV): Vor allem in Ballungsgebieten ist die Fläche für neuen Wohnraum oft begrenzt. Mancherorts könnte in der Nähe von Gewerbebetrieben dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden, wenn dies mit der Umgebungslautstärke vereinbar ist. Damit das möglich wird, passt die Bundesregierung die TA Lärm an. Zugleich wird klargestellt, dass nicht nur Abstandhalten, sondern auch planerische Vorgaben zu passiven Schallschutzmaßnahmen für die Lärmminderung genutzt werden können. Mit beidem soll erreicht werden, dass Wohnbebauung näher als bisher an Gewerbebetriebe heranrücken kann. Wie immer gilt, dass letztlich vor Ort von Fall zu Fall entschieden werden muss.