BMWSB-Förderprogramm zur Nachrüstung von Partikelfiltern in Baumaschinen
Meldung 13.03.2024
Dieselbetriebene Baumaschinen stoßen Abgase und Rußpartikel aus, die laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) gesundheitsgefährdend sind. So kann die Luft im Arbeitsumfeld von Baumaschinen schon um bis zu zwanzig Mal mehr mit Abgasen belastet sein, als anderswo in Innenstädten. Dies gefährdet insbesondere diejenigen, die diesen Luftbelastungen auf Baustellen Tag für Tag ausgesetzt sind. Deutschlandweit haben bereits viele Städte entsprechend reagiert. Um eine Verbesserung der Luftqualität zu erzielen, dürfen vielerorts Baumaschinen ohne Partikelfilter auf Baustellen in Stadtgebieten nicht mehr zum Einsatz kommen. Hier setzt das neue BMWSB-Förderprogramm an, das die Nachrüstung von Altmaschinen mit Partikelfiltern bundesweit unterstützt und zugleich den Umrüstungsprozess beschleunigt.
Bundesbauministerin Klara Geywitz: "Die Verringerung von Emissionen im Bauen setzt bereits beim Einsatz von Baumaschinen an. Zwar verursachen neue Baumaschinen deutlich weniger Emissionen und viele Baumaschinen haben bereits einen eingebauten Partikelfilter. Mir ist aber wichtig, dass vor allem Altmaschinen schnell nachgerüstet werden. Von daher kann ich nur dafür werben, dass möglichst viele Firmen diese neue Bundesförderung in Anspruch nehmen, um Partikelfiltersysteme in ihre Baumaschinen einzubauen. Wir werden in den nächsten Jahren jeden einzelnen Bagger, Radlader und Betonmischer auf den Baustellen brauchen, um Deutschland weiter zu bauen.“
Das neue BMWSB-Förderprogramm sorgt für bessere Luftqualität auf Deutschlands Baustellen
In vielen Teilen Deutschlands hat sich die Luftqualität seit Mitte der 90er Jahre im Durchschnitt deutlich verbessert. Dies hat viele Ursachen: Die Verbrennung fossiler Brennstoffe geht seit Jahren zurück. Viele Städte haben Umweltzonen eingerichtet, in denen das Befahren durch stärker emittierende Fahrzeuge verboten ist. Zudem hat auch der Gesetzgeber auf EU-, Bundes- und Landesebene entsprechende Gesetze erlassen, die den Schutz der Bevölkerung vor Schadstoffausstoßen von Fahrzeugen entsprechend und damit Zugang zu gesunder Luft garantieren.
Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter stoßen jedoch weiterhin krebserregende Schadstoffe aus. Die WHO stuft Dieselruß als ebenso stark krebserregend ein wie Asbest. Nahezu alle Baumaschinen werden mit Dieselmotoren angetrieben. Insbesondere auf Baustellen, auf denen Baumaschinen besonders lange und an einem Ort konzentriert im Betrieb sind, ist der Schadstoffausstoß besonders hoch. Viele Städte haben darauf bereits reagiert und entsprechende Richtlinien erlassen. So vergibt bspw. das Land Berlin seit einiger Zeit öffentliche Aufträge nur noch an Bauherren, die nachgerüstete Baumaschinen einsetzen.
BMWSB-Partikelfilterprogramm geht an den Start
Das BMWSB erweitert zur gezielten Entlastung und um den Umrüstprozess zu beschleunigen seine Förderpalette um ein weiteres Programm: Ab dem 15. April 2024 können Unternehmen von einer Förderung profitieren, um ihre noch nicht nachgerüsteten Baumaschinen mit einem Partikelminderungssystem auszustatten.Die „Bundesförderung zur Nachrüstung von Partikelminderungssystemen in dieselbetriebenen Baumaschinen“ kann über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Förderung gilt für Antragstellungen, die bis einschließlich 15. Oktober 2024 erfolgen (Programmlaufzeit).
Ziel des Förderprogramms ist es, durch einen finanziellen Anreiz eine beschleunigte und zusätzliche Nachrüstung von Diesel-Baumaschinen mit Partikelminderungssystemen zu erreichen. Förderfähig ist die Nachrüstung von geschlossenen Partikelfiltern an Dieselmotoren in Baumaschinen mit einer Motorleistung von 19 kW bis 560 kW, welche die Abgasstufen I, II, IIIA oder IIIB gemäß der Richtlinie 97/68/EG erfüllen. Der Anteil der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Zuwendung ist auf 4.000 Euro pro Antrag begrenzt. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Insgesamt stehen hierfür 6 Millionen Euro im Haushalt des BMWSB in 2024 zur Verfügung.
Wie wird die Förderung beantragt?
Bei der Förderung handelt es sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA maßgeblich.
Bevor das Vorhaben beginnt, muss im ersten Schritt zunächst beim BAFA der Förderantrag online gestellt werden (BAFA-Dieselpartikelfilterförderprogramm). Nach Eingang der Förderbescheids beim Antragsteller muss nun, im zweiten Schritt, die Baumaschine durch einen Fachbetrieb mit einem Partikelminderungssystem nachgerüstet werden. Mit der abschließenden Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Unterschriftsberechtigten eines technischen Dienstes erfolgt der Nachweis der ordnungsgemäßen Nachrüstung. Abschließend sind für die Auszahlung die Nachweise und Rechnungen hochzuladen (Verwendungsnachweis.) Die Förderung wird anschließend ausgezahlt.
Der Förderbetrag darf pro Baumaschine nur einmal beantragt werden. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen ist nicht zulässig.