Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024
Meldung Wohnen 05.03.2024
BMWSB hat die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet
Deutschland hat sich früh zu den globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen bekannt. Diese fordern Deutschland unter anderen dazu auf, Armut in jeder Form und überall bis zum Jahr 2030 zu beenden sowie allen Menschen einen Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zu einer Grundversorgung zu ermöglichen. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit wird nun erstmals Ebenen übergreifend und interdisziplinär eine bundesweite Handlungsstrategie vorgelegt, um dieses Ziel mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen. Das BMWSB koordiniert diese Strategie für die Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030, im Verbund mit Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Forschung, der Immobilienwirtschaft sowie von Wohnungslosigkeit Betroffenen.
Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bildet als bundesweiter Handlungsleitfaden die gemeinschaftlichen Anstrengungen aller Ebenen zur Überwindung der Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 ab. Der Prozess hat bereits jetzt dafür gesorgt, Wohnungslosigkeit als drängende gesellschaftspolitische Herausforderung stärker in den Fokus zu rücken und auf allen Ebenen die Verantwortlichkeit zu erhöhen.
Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit identifiziert Rahmenbedingungen und Herausforderungen und setzt mit seinen inhaltlichen Leitlinien und den Leitlinien zum Verfahren einen akzeptierten und abgestimmten Handlungsrahmen für alle beteiligten Akteure.
Im kooperativen Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland wird die Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit nur gelingen, wenn Bund, Länder und Kommunen eng mit der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung des Aktionsplans zusammenarbeiten. Mit dem Nationalen Aktionsplan wurde insbesondere eine langjährige Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. aufgegriffen und eng mit ihr abgestimmt.
Der Nationale Aktionsplan enthält verschiedene laufende und geplante sozial- und wohnungspolitische Impulsmaßnahmen der beteiligten Bundesressorts und weitere Maßnahmen der Bundesländer sowie ein gemeinsames Verfahren der weiteren Zusammenarbeit und Evaluation, um die Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie die bessere Prävention sicherzustellen.
Geplante Maßnahmen des BMWSB sind u.a.:
- Akute Unterbringung: Erarbeitung von Empfehlungen zu Standards der Unterbringung in Notunterkünften.
- Wissensaustausch und Vernetzung: Förderung und Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit
- Wissensaustausch und Vernetzung: Etablierung von akteursübergreifenden Facharbeitsgruppen zu den Themen Wohnraum, Prävention sowie Hilfen, Hilfesystem und Notversorgung.
- Wissensaustausch und Vernetzung: Aufbau einer Nationalen Wissensplattform zum Thema Überwindung von Wohnungslosigkeit.
- Datenerhebung: Aufbau eines Ressortforschungsprogramms zum Thema Wohnungslosigkeit
- Nachverfolgung: Realisierung eines Dashboards zur Darstellung des Nationalen Aktionsplans im Internet
Das BMWSB hat am 29. Februar 2024 die Ressortabstimmung zum Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit gestartet. Dazu startete die Beteiligung der Länder und Verbände zeitversetzt am 04. März 2024. Es ist vorgesehen, den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit Ende April im Bundeskabinett zu beschließen.
Länder und Verbände können bis zum 25. März 2024 eine Stellungnahme einreichen.
Wie geht es nach der Verabschiedung des NAP weiter?
Nach der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit werden alle Stakeholder eingeladen, langfristig im Rahmen ihrer Kompetenzen, Expertise und Verantwortung im Nationalen Forum gegen Wohnungslosigkeit an der Entwicklung und Umsetzung von Instrumenten, Maßnahmen und Handlungsempfehlungen und deren Evaluation zur Prävention und Bekämpfung der Obdach- und Wohnungslosigkeit mitzuwirken.
Auf Bundesebene wird beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Kompetenzstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit eingerichtet. Damit wird das Ziel verbunden, mittelfristig eine bundeseigene Institution gegen Wohnungslosigkeit zu etablieren, die neben der fachlichen Beratung und Begleitung der Bundesressorts ein Ort sein soll, an dem Informationen und Wissen aufgebaut und geteilt, Investitionen in bezahlbares Wohnen für wohnungslose Menschen modelhaft gefördert sowie deren Beratung durch eine vernetzte Zusammenarbeit der örtlichen Institutionen unterstützt werden.
Zu Beginn des Umsetzungsprozesses werden drei Facharbeitsgruppen eingerichtet: "Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit", "Wohnraumversorgung", und "Hilfen, Hilfesysteme und Notversorgung".
Einmal im Jahr findet zudem der Jahreskongress zum Nationalen Aktionsplan statt.