BMWSB Haushalt 2024

Typ: Meldung , Datum: 02.02.2024

Investitionen in bezahlbares und lebenswertes Wohnen sowie zukunftsgerechtes Bauen

Kreisdiagramm mit den Angaben zum Einzelplan 25 des BMWSB: 2 Milliarden Euro aus dem Klima und Transformationsfond; 6,7 Milliarden Euro Ausgaben; 5,5 Milliarden Euro Verpflichtungsermächtigungen Kreisdiagramm mit den Angaben zum Einzelplan 25 des BMWSB: 2 Milliarden Euro aus dem Klima und Transformationsfond; 6,7 Milliarden Euro Ausgaben; 5,5 Milliarden Euro Verpflichtungsermächtigungen (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Der Einzelplan 25 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurde heute im Deutschen Bundestag beschlossen. Er sieht Ausgaben von rund 6,7 Milliarden Euro und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von etwa 5,5 Milliarden Euro vor. Weitere knapp 2 Milliarden Euro des BMWSB sind im Klima- und Transformationsfonds (KTF) veranschlagt.

Das BMWSB hat damit seinen Etat seit 2021 mehr als verdoppelt. Der weit überwiegende Anteil des BMWSB-Haushalts ist für Investitionen vorgesehen. Dies ist angesichts der Unsicherheiten in der Baubranche und der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt der Ballungsgebiete ein richtiges und wichtiges Signal ist.

Bundesbauministerin Klara Geywitz: "Der BMWSB-Haushalt 2024 ist ein starkes Zeichen für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland. Trotz angespannter Haushaltslage erhöhen wir die Mittel für den sozialen Wohnungsbau spürbar auf 3,15 Milliarden Euro. Von 2022 bis 2027 stellt der Bund den Ländern mit 18,15 Milliarden Euro eine historische Summe bereit. Mit der Kofinanzierung der Bundesländer werden über 45 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau fließen. Besonders freut mich, dass wir die Mittel für das Sonderprogramm 'Junges Wohnen' verstetigen. Auch in diesem Jahr stehen den Ländern 500 Millionen Euro zur Verfügung, um für Azubis oder Studierende Wohnraum zu schaffen.

Mit unseren Förderprogrammen hebeln wir weitere private und öffentliche Investitionen und unterstützen u.a. die Schaffung von klimafreundlichem Neubau und stärken das genossenschaftliche Wohnen. Familien mit geringen und mittleren Einkommen werden wir weiterhin gezielt mit dem Zinsverbilligungsprogramm WEF unter die Arme greifen, damit sie sich den Traum vom Wohneigentum auch in den aktuell schwierigeren Bedingungen leisten können.

In diesem Jahr wird das BMWSB zudem drei neue Förderprogramme auf den Markt bringen. Mit 'Jung kauft Alt' werden wir Familien mit minderjährigen Kindern beim Wohneigentumserwerb im Bestand unterstützen. Mit dem Programm 'Gewerbe zu Wohnen' können leerstehende Gewerbe zu Wohnraum umgewandelt werden. Als 3. Säule neben dem sozialen Wohnungsbau und der Neubauförderung wird das Programm 'Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment' unser Förderportfolio ergänzen.

Die Städtebauförderung ist mehr denn je die Triebfeder für eine soziale, wirtschaftliche und ökologisch ausgewogene Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungspolitik. Die Bundesregierung wird auch dieses Jahr 790 Millionen Euro bereitstellen, um landesweit Innenstädte und Ortszentren zu stärken, sozial benachteiligte Quartiere zu stabilisieren und öffentliche Plätze lebenswert und zukunftsgerecht zu gestalten."

Säulendiagramm mit den Angaben zum Mittelaufwuchs seit 2022. Angaben in Milliarden Euro: 2022 - 2; 2023 - 2,5; 2024 - 3,15; 2025, 2026, 2027 jeweils 3,5. Der Bund stellt für den sozialen Wohnungsbau bis 2027 eine Rekordsumme bereit. Säulendiagramm mit den Angaben zum Mittelaufwuchs seit 2022. Angaben in Milliarden Euro: 2022 - 2; 2023 - 2,5; 2024 - 3,15; 2025, 2026, 2027 jeweils 3,5. Der Bund stellt für den sozialen Wohnungsbau bis 2027 eine Rekordsumme bereit. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Schwerpunkte – Haushalt 2024 des BMWSB im Überblick

Sozialer Wohnungsbau – bezahlbarer Wohnraum für Jung und Alt

Eine Straße in Stadthagen mit mehreren Siedlungshäusern Eine Straße in Stadthagen mit mehreren Siedlungshäusern (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock-hydebrink

Die Bundesregierung stärkt den sozialen Wohnungsbau weiter: Nach 2,5 Milliarden Programmmitteln in 2023 steigen diese in 2024 auf 3,15 Milliarden Euro an. In Zeiten der Haushaltskonsolidierung sendet die Bundesregierung damit ein wichtiges Signal nicht nur an Millionen Bürgerinnen und Bürger, sondern auch an über 10.000 Kommunen sowie die Bauwirtschaft, dass jede bezahlbare Wohnung im Land zählt. Ob Mietwohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen, ob Studierendenwohnheim oder Azubi-Wohnung, ob bezahlbare Wohnung in der Innenstadt, ob Neubau oder Sanierung im Bestand: Die soziale Wohnraumförderung ermöglicht den Ländern in vielerlei Weise, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Zur Umsetzung der Bundesmittel haben die Länder attraktive Förderrichtlinien auf den Weg gebracht. Ein großer Erfolg ist das Sonderprogramm "Junges Wohnen", das BMWSB 2023 aus der Taufe gehoben hat. Mit diesem fördert die Bundesregierung die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. 2023 standen erstmals 500 Millionen Euro bereit. Auch in 2024 und 2025 wird der Bund den Ländern jeweils 500 Millionen Euro aus dem Programm zur Verfügung stellen. Ziel der Bundesregierung ist es, auch in der Finanzplanung diese Verlässlichkeit der Bundesförderung abzubilden. Im Zeitraum von 2022 - 2027 stellt der Bund für den sozialen Wohnungsbau 18,15 Milliarden Euro bereit. Zuzüglich der Kofinanzierung der Länder summiert sich dies auf über 45 Milliarden Euro. Kommunen, Investoren und die Bauwirtschaft erhalten damit auf Jahre hin Planungs- und Investitionssicherheit.

Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Die Neubauförderung des BMWSB stellt mit dem neuen Programm "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" seit 2023 nicht mehr allein auf die Dämmung eines Gebäudes ab, sondern nimmt den ganzen "Lebenszyklus" eines Gebäudes in den Blick. Seit dem 1. März 2023 werden Neubauten gefördert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten vorweisen. Damit wurden 46.000 Wohneinheiten gefördert, 830.000 t CO2 eingespart und rund 17 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst.

Das Programm war in 2023 aufgrund der sehr hohen Nachfrage sogar überzeichnet und wird in 2024 fortgesetzt. Es sind neue Programmmittel in Höhe von 762 Millionen Euro vorgesehen.

Förderung Wohneigentum für Familien (WEF)

Vor einem neuen Haus sitzt ein junge Familie mit drei Kindern Vor einem neuen Haus sitzt ein junge Familie mit drei Kindern (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock-Kzenon

Seit Juni 2023 gibt es für Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen und minderjährigen Kindern im Haushalt eine neue Fördermöglichkeit über das Bundesprogramm "Wohneigentum für Familien". Förderinstrument des neuen Wohneigentumsprogrammes für Familien ist der KfW-Kredit mit Zinsverbilligung und wirkt sich damit unmittelbar positiv auf die Finanzierung aus. Das BMWSB hat die Konditionen mit Wirkung zum 16. Oktober 2023 verbessert und den Kreis der potenziellen Antragsberechtigten erheblich erweitert – sowohl die Einkommensgrenze als auch die Kredithöchstbeträge wurden hierfür erhöht.

Ab März 2024 gibt es zinsverbilligte Darlehen sogar mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Es sind für 2024 Programmmittel von 350 Millionen Euro vorgesehen. 

Die drei "Neuen" gehen an den Start – "Jung kauft Alt", "Gewerbe zu Wohnen" und "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment"

Drei Neubau-Programme ergänzen und erweitern die breite BMWSB-Förderpalette:

  • "Jung kauft Alt" unterstützt mit einem Programmvolumen von 350 Millionen Euro den Kauf von sanierungsbedürftigen Altbauten, damit diese im neuen nachhaltigen Glanz wieder erstrahlen können.
  • Mit der Förderung "Gewerbe zu Wohnen" sollen leerstehende Gewerbeimmobilien in klimafreundliche Wohneinheiten umgewandelt werden können. Es sind Programmmittel von 120 Millionen Euro vorgesehen.
  • Mit dem Programm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" sollen Gebäude mit kleineren Wohneinheiten auch für Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren gebaut werden. Zusätzlich zu den Rekordmitteln für den sozialen Wohnungsbau wird mit einem Programmvolumen von 1 Milliarde Euro zusätzlich im Haushalt 2024 des BMWSB ein weiterer Impuls für bezahlbaren Wohnungsneubau gesetzt.

Förderung genossenschaftlichen Wohnens – In der Gemeinschaft aktiv für ein bezahlbares und klimagerechtes Zuhause

Der Bund und die KfW fördern seit Oktober 2022 mit Hilfe langfristiger zinsgünstiger Kredite sowohl den Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft als auch die Gründung eigener Wohnungsgenossenschaften.

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen. Genossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag für langfristig stabile und bezahlbare Mieten. In 2024 wird das Programm nun ausgeweitet und mit 15 Millionen Euro (2023: 9 Millionen Euro) fortgesetzt.

Lebenswert leben in Stadt und Land – Verlässliche Städtebauförderung

Mit vielfältigen Förderkulissen will das BMWSB auch 2024 gutes Leben in Stadt und Land unterstützen. Von hoher Relevanz sind dabei die Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderprogramme. 2024 werden dafür erneut Programmmittel von 790 Millionen Euro bereitgestellt. Damit können Städte und Gemeinden fit für die Zukunft gemacht und das soziale Miteinander gestärkt werden.

Die Städtebauförderung ergänzt den Wohnungsbau, in dem soziale Infrastrukturen, Kitas, Schulen, Sportstätten, Stadtteilzentren als Anlaufstellen im Quartier ausgebaut werden. Aber auch öffentliche Plätze werden lebenswert gestaltet. Damit gestaltet die Städtebauförderung das Leben vor Ort und leistet einen essentiellen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ergänzt wird die Förderung durch eine weitere Tranche für Nationale Projekte des Städtebaus in Höhe von 50 Millionen Euro.

Länger im gewohnten Wohnumfeld bleiben durch Förderung des altersgerechten Umbaus

Eine ältere Frau in einem Treppenlift und einer älterer Mann, der ihr bei der Fahrt zusieht. Eine ältere Frau in einem Treppenlift und einer älterer Mann, der ihr bei der Fahrt zusieht. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Adobe Stock/Ingo Bartussek

Barrierefreiheit im Wohnungsbau ist noch keine Selbstverständlichkeit. Der demografische Wandel erhöht den Bedarf an barrierefreiem Wohnraum. Die Förderung des Neu- und Umbaus von altersgerechten und barrierefreien Wohnungen trifft auf einen großen Bedarf in der Bevölkerung. Dafür wurden die Fördermittel für den Investitionszuschuss in 2024 verdoppelt und betragen erstmalig 150 Millionen Euro.

Wärmeplanung fördern – Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien umstellen

Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Zur Unterstützung der Kommunen bei der Erstellung von Wärmeplänen stehen 500 Millionen Euro für die Länder zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgt über eine Anpassung der Umsatzsteuerpunkte im Finanzausgleichgesetz (FAG) bei nächster planmäßiger Änderung im ersten Halbjahr 2024.

Neue Wohngemeinnützigkeit – zusätzliches Angebot für bezahlbaren Wohnungsbau

Die Konzeption zur Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit wurde erstmals finanziell unterlegt. Damit wurde der Grundstein gelegt, um neben dem sozialen Wohnungsbau das Angebot an bezahlbarem Wohnraum dauerhaft zu erhöhen.

Wohngeld-Plus – Gezielte und verlässliche Entlastung für 4,5 Millionen Menschen

Seit dem 1. Januar 2023 ist die größte Wohngeld-Reform in der Geschichte Deutschlands in Kraft. Die Stärkung des Wohngeldes ist eines der zentralen sozialpolitischen Vorhaben der Koalition. Mit dem "Wohngeld-Plus" werden 4,5 Millionen Menschen in rund zwei Millionen Haushalten dauerhaft, zielgenau und verlässlich unterstützt. Dieser gesetzliche Anspruch bleibt auch 2024 unverändert bestehen. Im Haushalt 2024 werden hierfür 2,15 Milliarden Euro bereitgestellt.

Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Bund, Länder und Kommunen erarbeiten partnerschaftlich mit allen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft den Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit (NAP). Das BMWSB unterstützt den NAP-Prozess bis 2027 pro Jahr mit 1,5 Millionen Euro und schafft damit für die Beteiligten eine verlässliche Arbeitsgrundlage.

Schnell, innovativ und klimagerecht Bauen – Bauen der Zukunft befördern

Die Bauwirtschaft in Deutschland steht aktuell vor der enormen Herausforderung, gleichzeitig den Sanierungs- und Investitionsstau aufzulösen und dabei die geltenden Klimaschutzziele einzuhalten. Um die Bauwirtschaft durch Forschung und Entwicklung auf dem Weg zu innovativerem Bauen zu unterstützen, soll ein "Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen" eingerichtet werden.

Dieses soll Grundlagenforschung, Experimental- und Forschungsbauten ermöglichen. Zudem sollen mit einem neuen Programm zur Förderung von Modellvorhaben Innovationen im Gebäudebereich in der Praxis etabliert werden.