Wohneigentum für Familien (WEF)
Meldung Wohnen 16.10.2023
Das Neubau-Förderprogramm für Familien mit geringen und mittleren Einkommen wird noch attraktiver
Viele Familien in Deutschland wollen Wohneigentum schaffen, das sie nach ihren Vorstellungen gestalten können. Sie träumen davon, ein Haus zu bauen und einen Ort zu erschaffen, an dem sie sich zurückziehen und gleichzeitig ihren Kindern eine lebenswerte Umgebung zum Aufwachsen ermöglichen können. Aber wie soll das in Zeiten stark steigender Zinsen funktionieren?
Insbesondere für Familien mit geringen oder mittleren Einkommen ist der Wunsch nach den eigenen vier Wänden schwierig umzusetzen.
Hier setzt das neue Förderprogramm des Bundesbauministeriums "Wohneigentum für Familien" (WEF) an, das am 1. Juni 2023 an den Start gegangen ist und ab dem 16. Oktober 2023 verbesserte Konditionen bietet. Anspruchsberechtigte Familien können durch WEF zinsverbilligte Darlehen bei ihrem Finanzierungspartner (z. B. Hausbank oder Sparkasse) erhalten.
Das neue Förderprogramm des BMWSB entlastet somit Familien schon vor Beginn des Bauvorhabens und spürbar über einen langen Zeitraum. Durch die zinsverbilligten Kredite sind mit den verbesserten Konditionen Ersparnisse von bis zu 35.000 Euro (Familien mit bis zu zwei Kindern und dem Neubau eines klimafreundlichen Hauses) gegenüber einem nicht staatlich geförderten Kredit möglich. Es schafft damit eine gezielte Entlastung bei den Baukosten.
In 2023 stellt der Bund dafür bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Damit Deutschland seine verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreicht, werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist.
Denn wer heute nach höchsten ökologischen Standards baut, dessen Kosten werden im Unterhalt deutlich günstiger werden. Die derzeitige Höhe der Zinsen verteuert das Bauen maßgeblich, so dass es für Familien, insbesondere für diejenigen mit geringen und mittleren Einkommen, schwieriger geworden ist, ein neu gebautes Wohneigentum zu finanzieren.
Zinsverbilligte Kredite für Familien mit geringeren und mittleren Einkommen
Die neue Förderung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und (ab 16. Oktober 2023) einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt). Antragsberechtigt wären somit über 75 Prozent der Haushalte in Deutschland (Berechnung BMF). Voraussetzung ist, dass sie das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzen und nicht über anderes Wohneigentum verfügen. Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit, der abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder zwischen 170.000 und 270.000 Euro beträgt.
Haushalte, die über ein höheres jährlich zu versteuerndes Einkommen als 90.000 Euro verfügen, keine minderjährigen Kinder haben, bereits Wohneigentum besitzen oder das Wohngebäude nicht selbst nutzen wollen, sind bei WEF nicht antragsberechtigt. Sie können aber eine Förderung aus dem klimapolitisch ambitionierten und ganzheitlichen Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) für den Neubau von Gebäuden beantragen, welches im März 2023 an den Start gegangen ist.
Gezielte Förderung von klimagerechten Neubauten
Eine junge Familie mit einem Kind, das auf dem Arm der Mutter sitzt. Sie stehen mit einem Bauplan vom Haus vor dem Rohbau (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock-Gina Sanders
Förderinstrument des neuen Wohneigentumsprogrammes für Familien ist der KfW-Kredit mit Zinsverbilligung. Der Neubaustandard liegt oberhalb des gesetzlichen Mindeststandards nach dem Gebäudeenergiegesetz; förderfähige Neubauten müssen daher als Effizienzhaus 40 (EH 40) errichtet werden und spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten. Eine noch größere Unterstützung in Form von höheren Kredithöchstbeträgen gibt es für Gebäude, die zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfügen.
Beispielrechnung für eine Familie mit bis zu zwei minderjährigen Kindern im Haushalt
Eine Privatperson erhält mit der neuen Förderung "Wohneigentum für Familien" bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und 10 Jahren Zinsbindung einen attraktiven Endkundenzins von derzeit unter 1 Prozent p.a. (Stand Oktober 2023). Damit liegt der Zinssatz für WEF mehr als 3 Prozentpunkte unter dem aktuellen Zinssatz für vergleichbare Hausbankdarlehen und ist zudem unabhängig von der Bonität der einzelnen Kundinnen und Kunden.
Entscheidet sich die Familie für ihre Wohneinheit für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude", werden für Haushalte bis zu 170.000 Euro Kreditbetrag bereitgestellt. Die Ersparnis gegenüber einem Hausbankkredit beträgt somit – bei normalem Kreditverlauf – mehr als 35.000 Euro.
Erhält der Neubau zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), steigt der mögliche Kreditbetrag auf 220.000 Euro und die Ersparnis somit auf fast 50.000 Euro.
Wichtiger Hinweis: Die Zinsverbilligung ist Schwankungen unterworfen. Ausschlaggebend ist die Zinshöhe zum Zeitpunkt der Förderzusage! Die Höhe der Ersparnis ist abhängig vom tatsächlichen Zinssatz der jeweiligen Hausbank.
Darstellung der möglichen Erspranisse (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
Klimaschutz garantiert – Beauftragung von Energie-Experten ist Fördervoraussetzung
Damit die energetischen Gebäudestandards und die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus auch eingehalten werden, ist für die Beantragung der WEF-Förderung und die Begleitung des Bauvorhabens ein Energieeffizienz-Experte/Expertin verpflichtend einzubinden.
Unter www.energie-effizienz-experten.de können Expertinnen und Experten deutschlandweit gefunden werden. Für ein Bauvorhaben mit QNG ist eine QNG-Zertifizierungsstelle hinzuzuziehen. Unter www.qng.info befindet sich eine Liste der Zertifizierungsstellen.
Verschiedene Fördergegenstände
Gefördert werden die Baukosten (Bruttokosten) inklusive der technischen Anlagen sowie die Kosten für die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung können auch die Materialkosten förderfähig sein. Nicht gefördert wird hingegen der Kaufpreis für Grundstücke oder der Erwerb von Bestandsbauten.