Tempo bei Planung und Genehmigung
Meldung Bauen 29.03.2023
BMWSB-Maßnahmen zur Beschleunigung
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren stark zu beschleunigen, um private wie staatliche Investitionen zur Transformation des Landes schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bringt sich mit einer Vielzahl von konkreten Vorhaben in diesen Prozess ein.
Zitat von Bundesbauministerin Klara Geywitz: "Planen und Genehmigen in Deutschland ist bei fast allen Projekten und Vorhaben mit viel Zeitvorlauf verbunden. Nicht immer ist dieser durch nachvollziehbares Verwaltungshandeln gerechtfertigt. Einige Normen und Regelungen entsprechen nicht mehr unserer Zeit. Hier Beschleunigung durch sinnvolle, schlankere Vorgaben und digitalisierte Prozesse voranzubringen, ist unser Ansatz zum Beispiel bei der Raumordnungsgesetzgebung, die viele Innovationen wie Erneuerbare Energien ermöglichen kann. Im Gebäudebereich ist ebenso Tempo nötig, wenn wir den Klimaschutz voranbringen wollen. Der Angriffskrieg auf die Ukraine macht einige Entscheidungen noch viel dringlicher. Wir finden heute gute Lösungen für hier und jetzt und alle folgenden Generationen."
Auftrag des Koalitionsvertrags: Mehr Tempo für Vorhaben in den Bereichen Erneuerbare Energien, Verkehr, Bau und Digitalisierung
Mit drei Planungsbeschleunigungspaketen sorgt die Bundesregierung bereits im ersten Jahr ihrer Amtszeit für ein höheres Tempo bei der Planung, Genehmigung und Realisierung von zukunftsweisenden Vorhaben in den Bereichen Erneuerbare Energien, Verkehr, Bau und Digitalisierung. Das BMWSB hat mit folgenden Initiativen zu den Paketen beigetragen.
Beschleunigungspaket I: Anpassung BauGB zum Bau von Unterkünften für Geflüchtete / schnellerer Ausbau der Windenergie auf See
Im Planungsbeschleunigungspaket I hat das BMWSB umgehend auf die zusätzlichen Herausforderungen durch den Angriffskrieg auf die Ukraine reagiert. Die bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten für eine vereinfachte Errichtung und Umnutzung von Unterkünften für Geflüchtete wurden durch eine kurzfristige Anpassung des Baugesetzbuchs (BauGB) ermöglicht. Zudem hat die Bundesregierung im Rahmen des Beschleunigungspaketes wichtige Regelungen zum schnelleren Ausbau der Windenergieerzeugung auf See (Offshore) auf den Weg gebracht.
Beschleunigungspaket II: Anpassungen u. a. beim BauGB für Ausbau der Windenergie an Land und beim ROG sorgen für Tempo
Am 15. Juni 2022 wurde vom Bundeskabinett mit dem ersten Teil des Planungsbeschleunigungspakets II (sogenanntes Sommerpaket) die Basis für den beschleunigten Ausbau der Windenergieerzeugung an Land (Onshore) gelegt. Damit ist das Ziel, 2 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land zu nutzen, erreichbar. Hierzu wurde das in der Zuständigkeit des BMWSB liegende BauGB angepasst.
Der zweite Teil des Pakets legte den Fokus auf den beschleunigten Ausbau der Infrastruktur sowie auf raumordnungsrechtliche Verfahren insgesamt. Das BMWSB war hier federführend für die Änderung des Raumordnungsgesetzes (ROG) und damit für den beschleunigten Ausbau wichtiger Infrastruktur verantwortlich. Der Gesetzentwurf wurde am 28. September 2022 vom Bundeskabinett beschlossen.
Eckpunkte für die Beschleunigung in den Bereichen Personal und Digitalisierung
Teil des Planungsbeschleunigungspakets II sind zudem zwei im Juli 2022 vom Bundeskabinett beschlossene Eckpunktepapiere, die wichtige Handlungsfelder und Maßnahmen in den Bereichen Personal / Weiterbildung und Digitalisierung definieren. Für den Gebäudesektor relevant sind dabei u.a.:
- Befürwortung weiterer Stellen für Planungsingenieurinnen und Planungsingenieure in der Raum- und Städtebauplanung sowie für zusätzliche Ingenieurinnen und Ingenieure für Bau.
- Stärkung des technischen Referendariats, das neben Städtebau auch Hochbau, Vermessung etc. umfasst.
Beschleunigungspaket III: Weitere Regelungen zur Beschleunigung im BauGB
Im Beschleunigungspaket III, das am 14. Dezember 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, hat das BMWSB weitere Regelungen zur Digitalisierung und Beschleunigung im BauGB vorgelegt.
Hierdurch werden wichtige Potenziale zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens zielgerichtet gehoben.
Die verstärkte Nutzung des Internets vereinfacht die Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit. Gleichzeitig soll die Beteiligung bei Änderungen im Aufstellungsverfahren von Plänen auf diejenige Öffentlichkeit und diejenigen Behörden beschränkt werden, die von der Änderung tatsächlich betroffen sind. Die Verkürzung der Frist zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne sendet ein klares Signal zur Planungsbeschleunigung.
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens werden zudem folgende wichtige und drängende Vorhaben auf den Weg gebracht:
- Wiederaufbauklausel: Einführung in das Baugesetzbuch, Ermöglichung mobiler Bauten zur Katastrophenbewältigung und des vereinfachten dauerhaften Wiederaufbaus
- Sonderregeln für Flüchtlingsunterkünfte: Verlängerung der Sonderregeln bis Ende 2027, um abweichend von den sonst geltenden Vorgaben des Bauplanungsrechts, schnell notwendige Unterkünfte zu entwickeln
Flankierende Maßnahmen für den zügigen EE-Ausbau
Zusätzlich zu den Beschleunigungspaketen hat das BMWSB mit zwei Regelungen im BauGB, die am 12. Oktober 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurden, und einer Neuregelung im Rahmen der 3. EnSiG-Novelle kurzfristig und unkompliziert zur Energiesicherheit und zur weiteren Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien beigetragen. Zukünftig sorgen die Neuregelungen dafür, dass die Produktion von Biomasse im Außenbereich befristet erweitert, die Produktion von Wasserstoff an Windenergieanlagen erleichtert und die Nachnutzung von Tagebaufolgeflächen für EE- Anlagen privilegiert werden.
Ausblick: Bund-Länder-Pakt
Die Bundesregierung hat mit den Ländern unter Leitung des Bundeskanzleramts zudem am 7. September 2022 einen formellen Prozess für einen gemeinsamen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung aufgenommen. Auch hier bringt sich das BMWSB intensiv ein. Ziel des BMWSB ist u. a. die Errichtung eines Kompetenzzentrums zur Fort- und Weiterbildung von Planerinnen und Planern beim Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR), das zugleich als Wissenspool und bundesweites Netzwerk dient. Auch für die Stärkung von Building Information Modeling (BIM) als standardmäßige Planungsmethode setzt sich das BMWSB ein.
Zudem wird der Pakt neben konkreten Neuregelungen auch zahlreiche weitere Aufträge für die in 2023 anstehende umfassende Novelle des BauGB enthalten. Der Pakt soll im Sommer 2023 zwischen Bund und Ländern auf den Weg gebracht werden.