"Mit der größten Wohngeldreform seit 57 Jahren reagieren wir auf die gestiegenen Kosten für Heizen und Klimaschutz"

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Ministerium , Datum: 04.09.2022

Statement von Bundesbauministerin Klara Geywitz zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022

Bauministerin Klara Geywitz zur Wohngeldreform:

"Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung hilft ganz konkret. Viele Menschen machen sich Sorgen, ob sie ihre hohen Wohnnebenkosten zahlen können. Hier helfen wir. Durch den zweiten Heizkostenzuschuss, den allein der Bund zahlt, können die gestiegenen Heizkosten für die Wintermonate abgefedert werden. Um Geringverdienende, Familien und Rentnerinnen und Rentner dauerhaft besser zu unterstützen, kommt das „Wohngeld Plus“ ab dem 1. Januar 2023. Mit dieser größten Wohngeldreform seit 57 Jahren reagieren wir auf die gestiegenen Kosten für Heizen und Klimaschutz. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente pro Quadratmeter sollen auch künftig Energiekostensteigerungen aufgefangen werden. Zudem wird erstmals eine Klimakomponente eingeführt, die Klimaschutzmaßnahmen im Bestand und Neubau auf das Wohngeld anrechnet. Wohngeld ist eine einfache und unbürokratische Maßnahme. Bezieher und Bezieherinnen müssen, anders als bei Transferleistungen, nur wenige Informationen an das Wohngeldamt geben. Wir werden den Empfängerkreis auf zwei Millionen Haushalte ausweiten. Künftig werden noch mehr Rentnerinnen und Rentner, Familien und Geringverdienende Wohngeld erhalten können. Wir bringen die Wohngeldreform umgehend auf den Weg. Mein Ziel ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger ab dem 1.1.2023 das neue Wohngeld Plus beantragen können."

Bauministerin Klara Geywitz außerdem zur Unterstützung der Wohnungswirtschaft durch das dritte Entlastungspaket:

"Als Bundesbauministerin habe ich auch die Sorgen der Wohnungswirtschaft im Blick. Wir haben uns eng beraten, als deutlich wurde, dass einige Wohnungsunternehmen in Liquiditätsengpässe geraten können. Bei manchen reicht das Geld, das für die Wärmeversorgung der einzelnen Wohnungen vorgestreckt werden muss, für gerade mal fünf Monate. Deshalb habe ich die Sorgen der Wohnungsunternehmen in die Beratungen auf Regierungsebene eingebracht und mich für eine Aufnahme in das Entlastungspaket eingesetzt. Mit den getroffenen Beschlüssen helfen wir den Wohnungsunternehmen in Deutschland dabei, nicht durch den Ukraine-Krieg in Schieflage zu geraten."

Auszug aus dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022:

Zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld reformiert. Es wird eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Zudem wird der Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger in Zeiten stark steigender Energiekosten anspruchsberechtigt werden. Darüber hinaus soll als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode September 2022 bis Dezember 2022 einmalig ein Heizkostenzuschuss II an die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld gezahlt werden – danach wird er für die Wohngeldberechtigten dauerhaft in das Wohngeld integriert. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt (540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro). Die anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger benötigen das Wohngeld angesichts der stark gestiegenen Preise schnell. Bereits jetzt haben viele Kommunen eine hohe Anzahl an Anträgen abzuarbeiten, sodass die Reform zügig umgesetzt und alle Möglichkeiten der Beschleunigung von Durchführungswegen bei der Antragstellung ausgeschöpft werden sollen. Dazu können auch unbürokratische Abschlagszahlungen beitragen. Um die kommunalen und sozialen Wohnungsunternehmen bei steigenden Energiekosten zu unterstützen, wird zum einen die befristete Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitions-kredit Kommunale und Soziale Unternehmen bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Private Wohnungsunternehmen können darüber hinaus die regulären ERP-/KfW-Förderkreditprogramme und bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen außerdem die regulären Bürgschaftsprogramme von Bund und Ländern zur Liquiditätssicherung in Anspruch nehmen.

Allgemeine Informationen zum Wohngeld:

Das Wohngeld als vorgelagerte soziale Sicherungsleistung ist ein sehr zielgerichtetes Instrument zur Entlastung von Haushalten mit geringen Einkommen bei hohen Wohnkosten. Wohngeld wird als Zuschuss zu den Wohnkosten für einkommensschwächere Haushalte knapp oberhalb der Grundsicherung gezahlt. Es leistet für diese Haushalte einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Wohnkostenbelastung. Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Daher können Mieter und Mieterinnen sowie auch Eigentümer und Eigentümerinnen mit geringeren Einkommen Wohngeld erhalten. Aktuell beziehen in Deutschland rund 600.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld. 40 Prozent der Wohngeldbeziehenden sind Familien (insbesondere Alleinerziehende), 48 Prozent sind Haushalte von Rentner und Rentnerinnen. Wohngeld wird auf Antrag bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde bewilligt. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Weiterführende Information zum Thema Wohngeld finden Sie hier