Faire Aufteilung des CO2-Preises in Mietverhältnissen
Meldung Wohnen 14.11.2022
Die Bundesregierung sorgt mit dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz für weitere Entlastung von Mieterinnen und Mietern und motiviert Vermieterinnen und Vermieter zu energetischen Sanierungen
Zusätzlich zu den aktuell sehr hohen Energiepreisen werden Mieterinnen und Mieter seit 2021 durch die jährlich steigenden CO2-Abgaben auf Öl und Gas belastet.
Um die Kosten zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern fair aufzuteilen, soll der CO2-Preis mit Hilfe eines Stufenmodells umgelegt werden. Der Bundestag hat am 10. November 2022 den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen. Damit kann die Regelung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, sofern der Bundesrat dem Gesetzesentwurf in seiner Sitzung am 25. November 2022 zustimmt.
Bundesbauministerin Klara Geywitz: "Mieterinnen und Mieter tragen seit 2021 alleine die Zusatzkosten für den CO2-Preis auf Öl und Gas. Das wird sich nun ändern. Wir schaffen mit dem nun vereinbarten Stufenmodell endlich eine faire Aufteilung der Kosten zwischen Vermietern und Mietern. Millionen Mieter werden damit gezielt entlastet. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass der CO2-Preis seine beabsichtigte klimapolitische Lenkungswirkung im Gebäudesektor entfalten kann. Vermieterinnen und Vermieter erhalten einen Anreiz, um in energetische Sanierungen zu investieren. Mieterinnen und Mieter bleiben motiviert, den eigenen Energieverbrauch zu senken."
Entlastung der Mieterinnen und Mieter
Stufenmodell teilt die Kosten für die CO2-Abgabe fair zwischen den Vermieterinnen und Vermietern sowie Mieterinnen und Mietern auf
Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Aktuell können Vermieterinnen und Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis gänzlich an ihre Mieterinnen und Mieter weitergeben. Damit konnte der CO2-Preis bislang nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten. Dem wird mit der neuen Aufteilung nach dem Stufenmodell nun abgeholfen ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllt.
Wie funktioniert das Stufenmodell?
Je schlechter die Energiebilanz der jeweiligen Gebäude, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für Vermieterinnen und Vermieter. Damit gelingt es einerseits, Vermieterinnen und Vermieter zu energetischen Sanierungen zu motivieren. Andererseits führt das Modell zur gezielten Entlastung von Mieterinnen und Mieter. Indem aber auch Mieterinnen und Mieter anteilig Kosten übernehmen, haben sie weiterhin einen Anreiz, Energie einzusparen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Das Stufenmodell knüpft die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieterinnen und Vermieter und Mieterinnen und Mieter an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro m2 Wohnfläche. Folgende zehn Abstufungen sind vorgesehen, die eine zielgenaue Regelung ermöglichen:
Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/a) übernehmen die Vermieterinnen und Vermieter 95 Prozent der CO2-Kosten und die Mieterinnen und Mieter fünf Prozent der CO2-Kosten. Nur wenn ihr Gebäude einen sehr effizienten, der gegenwärtigen Baupraxis entsprechenden Standard (EH 55), erreicht, werden Vermieterinnen und Vermieter nicht mehr an den CO2-Kosten beteiligt.
Die Regelung gilt für alle Wohngebäude, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen oder in denen Fernwärmeanschlüsse vorhanden sind, dessen Wärmeerzeugung dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) unterliegt. Die Festlegung der von den Parteien pro Wohneinheit zu tragenden CO2-Kosten erfolgt unkompliziert im Zuge der Heizkostenabrechnung.
Fest steht: In der Gesamtbetrachtung werden mit dem Stufenmodell die wohnungsbezogenen CO2-Kosten zur Hälfte von den Mieterinnen und Mieter und zur anderen Hälfte von den Vermieterinnen und Vermietern getragen.
Faire Regelung auch bei Nichtwohngebäuden
Bei Nichtwohngebäuden (z.B. Gewerberäumen, Kitas, Turnhallen) gilt die im Koalitionsvertrag als alternativ zum Stufenmodell vorgesehene hälftige Aufteilung der Kosten.
Ein vergleichbares Stufenmodell soll im Jahr 2025 auch auf die Nichtwohngebäude angewandt werden. Aufgrund der Heterogenität der Nichtwohngebäude (u.a. Größe, Nutzungsarten, Verbrauch) fehlen derzeit noch die erforderlichen Daten, die zur Anwendung des Stufenmodells notwendig sind. Die erforderlichen Daten sollen bis dahin bereitgestellt werden.
Eine Maßnahme von vielen: Bundesregierung sorgt für Entlastung und stärkt das Wohngeld
Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Um die Bürgerinnen und Bürger gezielt zu entlasten, hat das BMWSB bereits im Frühjahr den im Koalitionsvertrag vorgesehenen einmaligen Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht. Ein-Personen-Haushalte im Wohngeldbezug erhalten einmalig 270 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 350 Euro und 70 Euro für jedes weitere Familienmitglied. Studierende mit BAföG und Azubis mit Ausbildungsbeihilfe/Ausbildungsgeld sowie Aufstiegsgeförderte bekommen einmalig 230 Euro. Dieser Zuschuss wird nun durch einen zweiten Heizkostenzuschuss für diejenigen Haushalte ergänzt, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Zudem sollen im selben Leistungszeitraum auch wieder die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren.
Darüber hinaus hat das BMWSB im September eine historische Wohngeld-Reform auf den Weg gebracht, die mittlerweile im Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Der Kreis der Berechtigten für das sogenannte Wohngeld Plus wird zukünftig auf rund zwei Millionen Wohngeldhaushalte ausgeweitet. Dies bedeutet eine knappe Verdreifachung der Antragsberechtigten. Damit werden zukünftig auch Haushalte Wohngeld erhalten, die bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben. Neben der regelmäßigen Anpassung des Wohngeldes an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, sieht die Reform auch eine Heizkostenkomponente und einer Klimakomponente im Wohngeld vor. Das Wohngeld entwickelt sich für zwei Millionen Haushalte in unserem Land zu einem deutlichen „Plus“!