BMWSB informiert: "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel"

Typ: Meldung , Datum: 19.07.2022

Bundesprogramm zwecks Anpassungen an den Klimawandel auf einen Blick

BMWSB-Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel"

Stilisierter Baum auf einem Kreis in zwei blautönen und dem Schriftzug "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel"

Die Folgen des Klimawandels werden in Parks, Gärten und anderen Grünanlagen immer sichtbarer. Das öffentliche Grün leidet unter Hitzeperioden oder Starkregen-Ereignissen. Gleichzeitig werden grüne Oasen in den Sommermonaten für die städtische Bevölkerung immer wichtiger. Hier setzt das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ an. Für die Jahre 2022 bis 2025 stehen 176 Millionen Euro für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in Städten und Gemeinden zur Verfügung. Städte und Gemeinden sind aufgerufen, geeignete Projekte einzureichen. Die Auswahl der Förderprojekte liegt beim Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. 

Mit dem 2020 aufgelegten Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" werden Städte und Gemeinden durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bei der klimagerechten Stadtentwicklung unterstützt. Im Rahmen des Programms wird u. a. die Ertüchtigung von Park- und Grünanlagen, die Entsiegelung, die Begrünung von Frei- und Verkehrsflächen oder Maßnahmen zur Stärkung von Biodiversität gefördert. Das Programm wird finanziert aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF). In den ersten beiden Förderrunden werden bis zu 300 Millionen Euro für rund 250 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossene Projekte bereitgestellt. 

Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel auf einen Blick
Name des Förderprogramms:"Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel"
Zuwendungsgeber: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des BMWSB
Start Projektaufruf: 15. Juli 2022 (Anträge müssen zum 15. Oktober eingereicht werden)
Zielgruppe:Städte und Gemeinden
Projektaufruf:https://www.bbsr.bund.de/klima-raeume

Wer darf einen Antrag stellen? (Zuwendungsempfänger)
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.

Was wird gefördert? (Gegenstand der Förderung)
Förderfähig sind Projekte, die dem Klimaschutz und der Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel zugutekommen. Dabei steht die Entwicklung und Erhaltung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiräume wie Parks und Gärten besonders im Vordergrund.

Wie hoch ist die Förderung?
Der Bund beteiligt sich mit bis zu 85 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Dritte können in die Finanzierung einbezogen werden. Mindestens 10 Prozent der Kosten tragen die Kommunen selbst. Die Mindesthöhe der Bundesförderung beträgt 1 Millionen Euro.

Kontaktadresse für Rückfragen zum Programm:
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR
Link: www.bbsr.bund.de/klima-raeume