Besserer Schutz vor Hochwassern in Deutschland

Typ: Meldung , Datum: 02.09.2021

Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz trat am 1. September 2021 in Kraft

Große Hochwasser verursachen immense Schäden – und sie gefährden, wie zuletzt in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, das Wohl von Mensch und Umwelt. Mit einem länderübergreifenden Raumordnungsplan wurde der Hochwasserschutz, insbesondere für Siedlungsflächen und wichtige Verkehrs- und Energienetze, verbessert.

Am 1. September 2021 ist der erste länderübergreifende Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz in Kraft getreten. Er wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) entwickelt.

Der Plan dient dazu, den Hochwasserschutz zu verbessern, indem hochwassergefährdete Flächen besser und vor allem auch einheitlicher durch vorausschauende Raumplanung geschützt werden. 

Entsprechend trifft der Raumordnungsplan Regelungen unter anderem zu:

  • Freihaltung bestehender und zukünftig notwendiger neuer Flächen, die bei Hochwasser überflutet werden können, um ein weiteres Ansteigen der Flusspegel zu verhindern (sogen. Retentionsräume),
  • Grundsätzlicher Ausschluss von Neubauten und Erweiterungsbauten in überschwemmungsgefährdeten Gebieten,
  • Erhaltung des Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögens des Bodens.

Daneben verbessert der Raumordnungsplan den Hochwasserschutz insbesondere durch die bundesweite Harmonisierung raumplanerischer Standards wie:

  • länderübergreifender, auf die gesamte Flussgebietseinheit bezogener Ansatz (z.B. Unterliegerschutz, d. h. Schutz von Personen und Anlagen, die sich weiter flussabwärts befinden),
  • risikobasierter Ansatz zur Berücksichtigung differenzierter Aspekte unter Sicherheits- und Schutzaspekten,
  • Pflicht zur Prüfung der Auswirkungen des Klimawandels im Hinblick auf Hochwasserereignisse (z. B. durch Starkregen) bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen einschließlich der Siedlungsentwicklung,
  • Schutz von Anlagen von nationaler oder europäischer Bedeutung (Kritische Infrastrukturen).

Der Raumordnungsplan unterstützt unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und der verfassungsrechtlichen Kompetenzen sowohl das für den Hochwasserschutz primär zuständige Wasserrecht, als auch die unterschiedliche Hochwasservorsorge der einzelnen Landesraumordnungsplanungen.

Den Raumordnungsplan, die zugrundeliegende „Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz“ sowie Tabellen zur Auswertung der Stellungnahmen in den Beteiligungsverfahren finden Sie hier.