Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee
Verordnung 01.09.2021
Die seit 2009 geltenden Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee wurden aktualisiert und an die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen angepasst.
Als Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) wird das Meeresgebiet seewärts des Küstenmeeres (12-Seemeilen-Zone) bis maximal zur 200-Seemeilen-Grenze bezeichnet. Die bis Sommer 2021 geltenden Raumordnungspläne für die deutsche AWZ in der Nordsee und in der Ostsee wurden 2009 erlassen. Seitdem haben sich die tatsächlichen, rechtlichen und politischen Gegebenheiten maßgeblich weiterentwickelt. Dies betrifft, wenn auch in unterschiedlichem Maße, alle Nutzungen im Meeresbereich wie Schifffahrt, Offshore-Windenergie, Leitungen (Strom- und Datenkabel, Pipelines), Fischerei, Rohstoffgewinnung, Forschung, Landes- und Bündnisverteidigung sowie den Meeresnaturschutz. Mit dem größer werdenden Platzbedarf einzelner Nutzungen im Meeresbereich wird auch die Konkurrenz um die zur Verfügung stehende Meeresfläche immer stärker. Daher war es erforderlich, mit dem Instrument der Raumordnung für die einzelnen Nutzungen Vorsorge zu treffen und die unterschiedlichen Flächenbedarfe miteinander in Einklang zu bringen. Dies wurde mit der Verordnung, die als Anlage den aktuellen fortgeschriebenen Raumordnungsplan enthält, umgesetzt.
Die Verordnung ist am 1. September 2021 in Kraft getreten.