Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz

Typ: Verordnung , Datum: 01.09.2021

  • Verordnung

Ein länderübergreifender Raumordnungsplan gewährleistet einen verbesserten Hochwasserschutz

Mit der Verordnung, die am 1. September 2021 in Kraft getreten ist, ist ein länderübergreifender Raumordnungsplan erlassen worden. Angesichts der großen Hochwasserschäden in den letzten beiden Jahrzehnten und angesichts des aufgrund des Klimawandels größer werdenden Hochwasserrisikos – häufigere Starkregenereignisse, Anstieg des Meeresspiegels etc. – bedurfte es eines verbesserten Hochwasserschutzes in Deutschland.

Durch seine Regelungen trägt der Raumordnungsplan dazu bei, zukünftige Hochwasserschäden zu vermeiden oder aber zu minimieren. Dies gilt insbesondere in Bezug auf mögliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur in Siedlungen, aber auch in Bezug auf mögliche (Folge-)Schäden aufgrund der Beeinträchtigung kommunaler Infrastruktur und kritischer Infrastrukturen (insbesondere Verkehrs- und Leitungsinfrastruktur) durch Hochwasser. Damit leistet der Raumordnungsplan im Sinne einer Kosten-Nutzen-Analyse einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von ansonsten voraussichtlich aufzuwendenden, derzeit aber nicht näher bezifferbaren Kosten insbesondere für Bund, Länder und Kommunen sowie für Bürgerinnen und Bürger und für die (Versicherungs-)Wirtschaft zur Behebung von zukünftigen Hochwasserschäden.