Gesetz zur baulichen Anpassung von Anlagen der Jungsauen- und Sauenhaltung (Bezeichnung geändert; zuvor: Gesetz zu Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen)
Gesetzgebungsverfahren 23.07.2021
Mit dem Gesetz werden bauliche Änderungen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen in Anlagen zur Jungsauen- und Sauenhaltung im Außenbereich für bestimmte Genehmigungstatbestände unter den dort geregelten Voraussetzungen bauplanungsrechtlich erleichtert.
Das o. g. Gesetz vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) ist am 23. Juli 2021 in Kraft getreten.
Zur Gesetzgebungsgeschichte wird auf Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestages verwiesen (vgl. BT-Drucksache 19/30913 Vorabfassung).
Durch das Gesetz ist in § 245a BauGB ein neuer Absatz 5 eingeführt worden, der bauliche Änderungen zur Verbesserung des Tierwohls gemäß der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hinsichtlich der Haltung von Jungsauen und Sauen im Außenbereich für bestimmte Genehmigungstatbestände unter den dort geregelten Voraussetzungen bauplanungsrechtlich erleichtert. Nähere Informationen zum Umfang und zur Begründung der gesetzlichen Regelung können der oben genannten Beschlussempfehlung (dort S. 10 f.) entnommen werden.