Novellierung des Wertermittlungsrechts
Typ:
Verordnung
, Datum:
27.10.2023
Die bisherige Immobilienwertermittlungsverordnung von 2010 und die verschiedenen Richtlinien (Bodenrichtwertrichtlinie, Sachwertrichtlinie, Vergleichswertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie, Wertermittlungsrichtlinien 2006) werden durch eine vollständig überarbeitete Immobilienwertermittlungsverordnung und ergänzende Anwendungshinweise abgelöst.
Novellierte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Am 1. Januar 2022 ist die neue Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) – ImmoWertV 2021 – in Kraft getreten. Mit der novellierten Verordnung soll stärker als bislang sichergestellt werden, dass insbesondere die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen der für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt.
Zuvor waren materielle Vorgaben zur Ermittlung des Verkehrswerts (§ 194 des Baugesetzbuchs - BauGB) sowie zur Ermittlung der Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 193 Absatz 5 Satz 2 BauGB) in der bisherigen ImmoWertV 2010 (Verordnung vom 19. Mai 2010 [BGBl. I S.639], zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1794]) und in folgenden Richtlinien enthalten, die jedoch lediglich Empfehlungscharakter hatten:
In die vollständig neu konzipierte ImmoWertV 2021 sind nun wesentliche Grundsätze der bisherigen Richtlinien integriert worden. Gegenüber der bisherigen Rechtslage sind inhaltliche Änderungen nur in beschränktem Umfang vorgenommen worden. Die bisherigen Richtlinien sind mit Inkrafttreten der ImmoWertV 2021 gegenstandslos geworden (BAnz AT 31.12.2021 B11).
Muster-Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertA)
Für weitergehende Hinweise, die keinen Regelungscharakter haben, aber zum Verständnis der ImmoWertV beitragen, sind Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA) erarbeitet worden, die auf Vorschlag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen am 20. September 2023 von der Fachkommission Städtebau zur Kenntnis genommen worden sind.
Hinweise zum Verordnungsgebungsverfahren in den Jahren 2020 / 2021
Aufgrund des Umfangs des Novellierungsvorhabens fand abweichend vom Üblichen eine zweistufige Beteiligung statt.
In der ersten Beteiligungsphase ("Jedermann-Beteiligung"; Juni/August 2020) waren nicht nur Länder und Verbände, sondern die gesamte Fachöffentlichkeit zur Stellungnahme eingeladen.
Die Stellungnahmen von Fachverbänden und Einzelpersonen sind auf dieser Internetseite einsehbar, soweit die Autoren mit der Veröffentlichung einverstanden waren. Darüber hinaus wurden die einzelnen Anregungen und Forderungen in der hier bereitgestellten Auswertungsübersicht zusammengestellt und mit einer Einschätzung des seinerzeit zuständigen BMI versehen.
Der geänderte Entwurf der ImmoWertV war im Februar 2021 Gegenstand einer zweiten Beteiligungsphase für kommunale Spitzenverbände, Länder und Fachverbänden. Die Stellungnahmen der Verbände in der zweiten Beteiligungsphase sind ebenfalls auf dieser Internetseite einsehbar.
Das Bundeskabinett hat die neue ImmoWertV am 12. Mai 2021 beschlossen. Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 seine Zustimmung unter Änderungsmaßgaben erteilt (BR-Drs. 407/21 – Beschluss), die mit Kabinettbeschluss vom 14. Juli 2921 akzeptiert worden sind. die neue Immobilienwertermittlungsverordnung wurde am 14. Juli 2021 ausgefertigt und am 19. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Mehr zum Thema
Kabinettfassung vom 12. Mai 2021
Zweite Beteiligungsphase
- Zweiter Entwurf: Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten 3MB, Datei ist nicht barrierefrei
- Zweiter Entwurf: Muster- Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung 6MB, Datei ist nicht barrierefrei
- Bundesarchitektenkammer (BAK) 867KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V. (BDB) 338KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI) 81KB, Datei ist nicht barrierefrei
- b.v.s Sachverständige 201KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Deutsche Gesellschaft für Immobilienbewertung 161KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. 214KB, Datei ist nicht barrierefrei
- DVW e. V. Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement 52KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Erbbaurechtsverband 258KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e.V. 538KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Die Wohnungswirtschaft 95KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Sachverständigen-Kuratorium 787KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. 76KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Gemeinsame Stellungnahme diverser Verbände 324KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Haus & Grund Deutschland 172KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung 126KB, Datei ist nicht barrierefrei
Erste Beteiligungsphase
- Erster Entwurf: Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten 6MB, Datei ist nicht barrierefrei
- Erster Entwurf: Muster- Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung 2MB, Datei ist nicht barrierefrei
- Auswertungsübersicht 2MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm
- Hinweise zur Beteiligung bei der Novellierung des Wertermittlungsrechts 122KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Dipl.-Ing. Eckhard Bock 519KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Esther von Buchholz 357KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Dr. Koch - Immobilienbewertung GmbH 404KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Prof. Dipl.-Ing. Jörn Freise 241KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Christian Fuchs 372KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Herbert Hemker 238KB, Datei ist nicht barrierefrei
- André Hintz 115KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Kirschner 658KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Lindner - Teil I 722KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Lindner - Teil II 141KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Meier 106KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Dr. Marianne Moll-Amrein 140KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Dipl.-Ing. Hans-Wolfgang Schaar 662KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Dipl.-Ing. Hans-Wolfgang Schaar 287KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Dr. Daniela Schaper 160KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Angela Schöffel 656KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Prof. Dipl.-Ing. Architekt Jürgen Simon 659KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Roland Stieren Immobilienberatung 298KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Sachverständigenbüro Hörmann 198KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Bundesarchitektenkammer (BAK) 2MB, Datei ist nicht barrierefrei
- Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V. (BDB) 904KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V. (BDB) - Landesverband NRW - Teil I 1MB, Datei ist nicht barrierefrei
- Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V. (BDB) - Landesverband NRW - Teil II 226KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS) 2MB, Datei ist nicht barrierefrei
- Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI) 152KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachverständigen e.V. (BIIS) 423KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Bundesingenieurkammer (BIngK) 46KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) 91KB, Datei ist nicht barrierefrei
- b.v.s Sachverständige 508KB, Datei ist nicht barrierefrei
- b.v.s Sachverständige - Landesverband Niedersachsen-Bremen 140KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Deutsche Gesellschaft für Immobilienbewertung 169KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Deutscher Mieterbund 105KB, Datei ist nicht barrierefrei
- DVW e. V. Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement 62KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Gutachterausschuss im Bereich des LK Nürnberger Land 604KB, Datei ist nicht barrierefrei
- GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. 103KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. 4MB, Datei ist nicht barrierefrei
- Haus & Grund Deutschland 189KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e.V. 555KB, Datei ist nicht barrierefrei
- HypZert GmbH 2MB, Datei ist nicht barrierefrei
- Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 135KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Immobilienverband IVD 192KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung 666KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Karlsruher Intitut für Technologie (KIT) 1MB, Datei ist nicht barrierefrei
- LVS Bayern e.V. 2MB, Datei ist nicht barrierefrei
- on-Geo GmbH 132KB, Datei ist nicht barrierefrei
- RICS Deutschland Ltd 157KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Sprengnetter Verlag und Software GmbH 270KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Technische Universität Dresden 96KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp) 87KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Verband der vereidigten Sachverständigen e.V. Berlin und Brandenburg 443KB, Datei ist nicht barrierefrei
- ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. 475KB, Datei ist nicht barrierefrei