Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 04.09.2024

  • Gesetz

Novellierung des BauGB wird Potenziale freisetzen, entlastend wirken und den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter stärken.

Das Bundeskabinett hat am 4. September 2024 den von der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung beschlossen. Länder und Verbände wurden zuvor um ihre Stellungnahme gebeten. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig und soll nach derzeitiger Planung Anfang 2025 in Kraft treten.

Das Bauplanungsrecht ist derzeit einem hohen Reformdruck ausgesetzt, der sich aus unterschiedlichen Entwicklungen speist.

Der Wohnungsmarkt ist vor allem in vielen urbanen Räumen nach wie vor angespannt. Generell ist die Neubautätigkeit infolge der wirtschaftlichen Entwicklungen im Immobilienbereich und auf den Finanzmärkten gedämpft. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat hierzu zu Beginn des Jahres 2022 das „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ mit allen relevanten Akteuren ins Leben gerufen. Aus dem Bündnisprozess ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket hervorgegangen, das am 12. Oktober 2022 vorgestellt wurde. Zur Stabilisierung der aktuellen konjunkturellen Lage in der Bau- und Immobilienwirtschaft hat die Bundesregierung die Beschlüsse des Bündnisses auf dem Bündnis-Tag am 25. September 2023 durch ein 14-Punkte-Maßnahmenpaket zur Förderung von Investitionen in den Wohnungsbau ergänzt. Zudem haben Bund und Länder am 6. November 2023 einen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung geschlossen, in dem ebenfalls Maßnahmen zur Umsetzung im Baugesetzbuch (BauGB) enthalten sind. Des Weiteren enthält auch die am 17. Juli 2024 von der Bundesregierung beschlossene „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ Maßnahmen zur Senkung der Baukosten und zur Stärkung des Wohnungsneubaus. Für das Baugesetzbuch sollen die Prüf- und Regelungsaufträge – soweit nicht schon Teil der bereits in Kraft getretenen, vorgezogenen Novellierungen des BauGB – mit dem vorgelegten Gesetzentwurf  umgesetzt werden.

Die Folgen des Klimawandels machen sich immer stärker bemerkbar. Daher soll die Berücksichtigung der Erfordernisse der Klimaanpassung eigenständig und abschließend im BauGB geregelt werden.

Die unterschiedlichen Herausforderungen sollen mit der vorliegenden Novelle unter Rückbindung an die Neue Leipzig-Charta mit ihren drei Dimensionen der „gerechten, der grünen und der produktiven Stadt“ adressiert und zu einem stimmigen Gesamtkonzept zusammengeführt werden.

In Vorbereitung der Novellierung hat das BMWSB von Februar bis Juni 2023 eine Experten-Gesprächsreihe veranstaltet, die vom Deutschen Institut für Urbanistik gGmbH (Difu) organisiert und durchgeführt wurde. Die Ergebnisse der Gespräche liefern wesentliche Erkenntnisse für die weitere Erarbeitung des Gesetzes. Der vollständige Ergebnisbericht kann auf der Website des Difu abgerufen werden.

Die geplanten Inhalte der Novelle wurden zudem – ebenfalls unter Leitung des Difu – in einem Planspiel mit sechs Kommunen (Leipzig, Hannover, Bad Homburg v.d.H., Höxter, Nordhausen, Hemsbach) auf ihre Praxistauglichkeit überprüft. Der Endbericht zum Planspiel kann hier abgerufen werden.

Weiterführende Informationen zu den Inhalten des Gesetzentwurfs können dieser Meldung entnommen werden:

Der am 4. September 2024 vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf und die im Rahmen der Länder und Verbändebeteiligung versandte Fassung können auf dieser Seite (über den Downloadbereich) eingesehen werden.