Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
Gesetzgebungsverfahren 21.02.2024
Die Erhebungen der Statistik der Bautätigkeit stellen unentbehrliche Informationen für Politik, Stadtplanung, Wirtschaft und Wissenschaft und Klimaschutz bereit; die Ergebnisse finden insbesondere in der Konjunktur- und Wohnungspolitik, in der Wohnungs- und Bauwirtschaft, sowie in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Anwendung. Um diese Datengrundlage und somit die Möglichkeiten zur politischen Steuerung zu verbessern, plant das BMWSB eine Änderung des Hochbaustatistikgesetzes. Künftig sollen damit auch unterjährig Daten zur Verfügung stehen, außerdem werden neue Merkmale ergänzt. Durch die Nutzung digitaler Verfahren sinkt der Erfüllungsaufwand für die Bauherren dabei sogar.
Mit der Änderung des Hochbaustatistikgesetzes sollen sich insbesondere die folgenden Punkte ändern:
- monatliche Erhebung der Baubeginne und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung
- monatliche Erhebung der Baufertigstellungen und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung
- Erhebung des Anteils des sozialen Wohnungsbaus
- Aufbau eines Auswertungssystems beim Statistischen Bundesamt
Aktuell liegen die Baufertigstellungen nur jährlich vor und werden erst im Mai des Folgejahres veröffentlicht. Bislang liegen lediglich die Baugenehmigungen unterjährig vor, diese werden allerdings teilweise nicht kurzfristig realisiert und besitzen daher nur beschränkte Aussagekraft über die tatsächliche Bautätigkeit. Die neuen unterjährigen Erhebungen von Baubeginnen und Baufertigstellungen und Baugenehmigungen werden eine kurzfristigere Beobachtung des Baugeschehens ermöglichen. Zum sozialen Wohnungsbau sind bislang keine Daten in der amtlichen Statistik enthalten. Durch das neue Auswertungssystem werden kurzfristigere und aussagekräftigere Sonderauswertungen möglich.