Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heizkostenzuschusses
Gesetzgebungsverfahren 23.09.2022
Ziel des Gesetzes ist eine weitere Entlastung bestimmter Zielgruppen in Bezug auf die stark ansteigenden Preise für Heizenergie.
Aufgrund der im Verlauf der Jahre 2021 und 2022 im Vergleich zu Vorgängerjahren überproportional gestiegenen Energiekosten ist zu erwarten, dass im Rahmen der Nebenkostenabrechnungen für Mietzuschussempfangende oder vergleichbare Abrechnungen für Lastenzuschussempfangende hohe Nachzahlungen mit monatlich höheren Abschlagszahlungen zeitlich zusammentreffen. Mit dem ersten Heizkostenzuschuss für wohngeldbeziehende Haushalte und die aufgeführten Empfängerinnen und Empfänger von Aus- und Fortbildungsförderung hat die Bundesregierung bereits auf den starken Anstieg der Energiekosten (Heizöl, Gas und Fernwärme) und die verbundenen finanziellen Belastungen für wohngeldbeziehende Haushalte und für die genannten Empfängerinnen und Empfänger von Aus- und Fortbildungsförderung reagiert.
Vor dem Hintergrund weiterhin stark ansteigender Preise für Heizenergie ist eine weitere Entlastung für diese Zielgruppen notwendig. Diese soll mit dem zweiten Heizkostenzuschuss erfolgen.
Weitere Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie hier:
Bundesrat: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2022/0501-0600/0528-22.html