Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundesbaus

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 12.10.2022

  • Gesetz

Der Bund steht vor großen Aufgaben im Bundesbau: Das Ziel einer klimaneutralen Bundesverwaltung erfordert die umfangreiche Prüfung und umfassende energetische Modernisierung seines Gebäudebestandes und eine gezielte Umsetzung im Zusammenhang mit Neubauprojekten. Hierzu werden erhebliche Steigerungen der Investitionssummen im Bereich des Bundesbaus notwendig. Um seiner klimapolitischen Verantwortung und den Herausforderungen im Bereich des Bundesbaus insgesamt gerecht zu werden, müssen die bisherigen Planungs- und Bauzeiten erheblich beschleunigt werden. Dies kann nur durch eine Entbürokratisierung erreicht werden: Genehmigungsverfahren müssen verkürzt und vereinfacht, die Strukturen klarer und effizienter gestaltet und die Entscheidungskompetenz vor Ort gestärkt werden. In diesem Sinne bedarf es einer grundlegenden Reform, um den Bundesbau zukunftsfähig aufzustellen.
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 24. November 2021 sieht vor, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mehr Freiheiten zu verschaffen, um schneller bauen zu können und die Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der Bundesbauten und Bundesliegenschaften bei ihr zu konzentrieren. Durch eine Neuausrichtung der BImA wird ihre Rolle im zivilen Bundesbau neu definiert, um die genannten Ziele zu erreichen. Die Verantwortung für den militärischen Bundesbau verbleibt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
Dieses Gesetz dient der Umsetzung des Auftrages aus dem Koalitionsvertrag.