Gesetz zur Mobilisierung von Bauland
Typ:
Gesetzgebungsverfahren
, Datum:
23.06.2021
Zur Unterstützung der Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens wurde aufbauend auf den Empfehlungen der Baulandkommission das Bauplanungsrecht weiter verbessert.
Im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 haben CDU, CSU und SPD vereinbart, die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens zu unterstützen (s. Ziffer 5114 des Koalitionsvertrags).
Entsprechend sah die auf dem Wohngipfel am 21. September 2018 von Bund, Ländern und Gemeinden vereinbarte Wohnraumoffensive vor, die Rahmenbedingungen für den Bau von Wohnraum zu verbessern.
Die am 4. September 2018 eingerichtete Expertenkommission für "Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik" (Baulandkommission) hat sich schwerpunktmäßig mit strategischen Fragen einer aktiven Liegenschaftspolitik und Instrumenten zur Verbesserung der Baulandbereitstellung befasst.
Auf Grundlage der Beratungen in der Baulandkommission wurden am 2. Juli 2019 Empfehlungen vorgelegt, die ein breites Spektrum von Maßnahmen abdecken.
Sie enthalten u.a. Änderungsvorschläge für bauplanungsrechtliche Regelungen, die auch zur Verbesserung der Anwendung und Wirksamkeit bestehender Instrumente beitragen sollen. Die Empfehlungen bilden eine wesentliche Grundlage für den am 10. Juni 2020 vorgestellten Referentenentwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes. Dieser Entwurf, die hierzu eingegangenen Stellungnahmen von Ländern und Verbänden sowie der am 4. November 2020 vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf sind auf dieser Seite öffentlich zugänglich gemacht.
Ziel des Gesetzes ist es, die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden zu stärken. Insbesondere sollen sie leichter auf Flächen für den Wohnungsbau Zugriff nehmen können; weiter werden Erleichterungen bei der Schaffung von Wohnraum im Innen- und Außenbereich vorgesehen.
Mit dem Gesetz werden außerdem einzelne städtebauliche Anliegen aufgegriffen. Dazu gehören auch Klarstellungen, die die Bedeutung grüner Infrastruktur in Städten und Gemeinden, insbesondere für den Klimaschutz und die Klimaanpassung hervorheben.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2021 keinen Einspruch gegen den vom Deutschen Bundestag am 7. Mai 2021 verabschiedeten Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bundestags-Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen (BT-Drucksache 19/29396) eingelegt. Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland vom 14. Juni 2021 wurde am 22. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1802) verkündet. Es ist am 23. Juni 2021 in Kraft getreten.
Das entsprechende Bundesgesetzblatt Nr. 33 kann auf den Internetseiten des Bundesgesetzblattes (www.bgbl.de) eingesehen bzw. zum privaten Gebrauch heruntergeladen werden (kostenloser Bürgerzugang).
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Kabinettsfassung, Referentenentwurf und Stellungnahmen der Bundesländer
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Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung zum Baulandmobilisierungsgesetz
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Baulandmobilisierungsgesetz
Referentenentwurf
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Baden-Württemberg
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Bundesarchitektenkammer
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Bund Deutscher Architekten
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Bund Deutscher Baumeister
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Bund Deutscher Landschaftsarchitekten
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