Können selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer ebenfalls Wohngeld beziehen?

Typ: Häufig nachgefragt

Auch selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können Wohngeld beziehen, denn Wohngeld wird zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens sowohl als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbstgenutzten Wohnraum geleistet (s. § 1 Ansatz 2 WoGG). Die in der Wohngeldberechnung zu berücksichtigende Belastung bei selbst nutzenden Eigentümern umfasst sowohl den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) als auch Bewirtschaftungskosten. Mit Wohngeld wird damit u.a. vermieden, dass Haushalte, die z.B. aufgrund eines Schicksalsschlages (Trennung, Krankheit etc.) ein niedriges Einkommen haben, ihren Wohnraum verlieren könnten. Aufgrund der Einkommensgrenzen des Wohngeldes und der Vermögensrestriktionen ist sichergestellt, dass kein Missbrauch von Sozialleistungen entsteht.