Wird das Wohngeld direkt ausgezahlt oder an die Vermieterin bzw. den Vermieter?

Typ: Häufig nachgefragt

Das Wohngeld wird in der Regel an die Mieterin oder den Mieter im Voraus gezahlt. Mit schriftlicher Einwilligung der wohngeldberechtigten Person kann es an die Vermieterin beziehungsweise den Vermieter gezahlt werden. In wenigen Ausnahmefällen ist dies sogar ohne Einwilligung möglich.