Wie wirken die Wohngeld-CO2-Komponente und die Heizkostenkomponente?

Typ: Häufig nachgefragt

Die Heizkostenkomponente wurde angesichts der hohen Energiepreissteigerungen in den Jahren 2021 und 2022 eingeführt und mildert seit dem 1. Januar 2023 die Heizkostenbelastung für die Wohngeldhaushalte. Dabei geht sie wie die CO2-Komponente als Zuschlag auf die Miete bzw. Belastung in die Wohngeldberechnung ein. Beide Komponenten sind nach der Haushaltsgröße gestaffelt und berücksichtigen auf diese Weise implizit die Größe der Wohnung.

Die CO2-Komponente und die Heizkostenkomponente unterliegen keiner Begrenzung durch die Höchstbeträge, sondern werden bei einer tatsächlichen Miete oder Belastung oberhalb der Höchstbeträge erst nach einer Begrenzung durch die Höchstbeträge in der Wohngeldberechnung auf die zu berücksichtigende Miete hinzugerechnet.

Die CO2-Komponente und die Heizkostenkomponente führen zu einem höheren Wohngeld, jedoch in der Regel nicht in derselben Höhe wie die Höhe der Komponenten selbst, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete in die Wohngeldberechnung eingehen. Die jeweilige Höhe des Wohngelds unter Berücksichtigung der Komponenten wird anhand der Anzahl der Haushaltmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung – einschließlich der hinzuaddierten CO2- und Heizkostenkomponente - und dem Gesamteinkommen berechnet.