Wie wird das Wohngeld ausgezahlt?

Typ: Häufig nachgefragt

Das Wohngeld wird in der Regel an die wohngeldberechtigte Person im Voraus gezahlt. Die Wohngeldzahlung erfolgt auf ein vom Empfänger bzw. der Empfängerin angegebenes Konto bei einem inländischen Geldinstitut. Ist ein solches nicht vorhanden, wird das Wohngeld unter Abzug der Auszahlungskosten an den Wohnort der Empfängerin oder des Empfängers übermittelt. Ein Abzug erfolgt nicht, wenn die wohngeldberechtigte Person nachweist, dass ihr die Einrichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist.

Das Wohngeld kann mit schriftlicher Einwilligung der wohngeldberechtigten Person, in wenigen Ausnahmefällen aber auch ohne diese Einwilligung, an den Vermieter oder die Vermieterin gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Wohngeldanspruch auch gepfändet oder übertragen werden.