Wie stelle ich einen Wohngeldantrag?

Typ: Häufig nachgefragt

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Die Formulare stehen zudem online zur Verfügung. Bei einigen Behörden kann Wohngeld auch online beantragt werden. Auf einen Wohngeldantrag muss die für Sie zuständige Behörde Ihnen einen schriftlichen Bescheid erteilen. Wenn Sie Fragen zum Antragsverfahren oder zu Ihrem Wohngeldbescheid haben, wenden Sie sich an Ihre örtliche Wohngeldbehörde.

Der Antrag ist von der wohngeldberechtigten Person (Mieterin oder Mieter beziehungsweise Eigentümerin oder Eigentümer des selbst genutzten Wohnraums) zu stellen. Erfüllen mehrere Haushaltsmitglieder diese Voraussetzung, wird vermutet, dass die antragstellende Person von den anderen Haushaltsmitgliedern als wohngeldberechtigte Person bestimmt ist.

Wichtig ist der Termin der Antragstellung, denn Wohngeld wird in der Regel erst vom Beginn des Monats an geleistet, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingegangen ist. Für zurückliegende Zeiträume gibt es bis auf wenige Ausnahmen kein Wohngeld.