Werden Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen aus dem Bildungspaket mit dem Wohngeld verrechnet?

Typ: Häufig nachgefragt

Kindergeld, Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabeleistungen (wie etwa die Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt) werden nicht auf das Wohngeld angerechnet.