Werden Heizkosten berücksichtigt?  

Typ: Häufig nachgefragt

Bemessungsgrundlage des Wohngelds ist die Bruttokaltmiete. Das bedeutet, dass sogenannte kalte Betriebskosten (z.B. Wasser, Müll- und Abwassergebühren, Hausverwaltung), nicht aber die tatsächlichen Kosten für Warmwasser und Heizung berücksichtigt werden. Stromkosten sind nicht zwingend Teil der Wohnkosten und gehen nicht in die Wohngeldberechnung ein.

Seit der Wohngeldreform 2023 werden die Heizkosten der Wohngeldhaushalte über eine Heizkostenkomponente in pauschaler Form berücksichtigt. Diese ist nach der Zahl der Personen gestaffelt und berücksichtigt auf diese Weise implizit die Größe der Wohnung. Die Heizkostenkomponente ist ein Zuschuss zu den warmen Wohnnebenkosten.