Wurden durch die jüngsten Wohngeldverbesserungen die Einkommensgrenzen angehoben?

Typ: Häufig nachgefragt

Bei der Bemessung des Wohngeldes ergibt sich eine bestimmte Einkommensgrenze, ab der kein Wohngeldanspruch mehr besteht. Diese Grenze ist abhängig von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe der Miete beziehungsweise Belastung und der Mietenstufe. Infolge der Wohngeldverbesserungen wurde der Kreis der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger in höhere Einkommensbereiche hinein erweitert. Zahlreiche Haushalte oberhalb der bisherigen Einkommensgrenzen werden leistungsberechtigt. Zu der Frage, ob ein möglicher Anspruch besteht, kann der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen ersten Eindruck verschaffen.