Wer zählt als zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied?

Typ: Häufig nachgefragt

Die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ist eine wichtige Ausgangsgröße. Sie beeinflusst das zu berücksichtigende Gesamteinkommen und die zuschussfähige Miete beziehungsweise Belastung. 

Haushaltsmitglied ist die wohngeldberechtigte Person. Zu den Haushaltsmitgliedern zählen ferner

  • der Ehegatte eines Haushaltsmitgliedes,
  • die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) eines Haushaltsmitgliedes,
  • Personen, die mit einem Haushaltsmitglied in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben,
  • Eltern und Kinder (auch Adoptiv- und Stiefkinder) eines Haushaltsmitgliedes,
  • Geschwister, Onkel, Tante, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwägerin und Schwager und Nichten und Neffen eines Haushaltsmitgliedes,
  • Pflegekinder und Pflegeeltern eines Haushaltsmitgliedes, wenn sie mit der wohngeldberechtigten Person die Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird, gemeinsam bewohnen und diese Wohnung der jeweilige Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist.