Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld?

Typ: Häufig nachgefragt

Mieterinnen und Mieter wie auch Eigentümerinnen und Eigentümer können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten. Anträge auf Wohngeld können bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde gestellt werden. 

  • Wohngeld für Mieterinnen und Mieter von Wohnraum
    Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Personen, die (Unter-)Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind.
  • Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum
    Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum haben Anspruch auf einen Zuschuss zu ihren Lasten. Maßgeblich sind die Kosten für den Kapitaldienst wie Zinsen und Tilgung, Kosten für die Bewirtschaftung von Wohnraum wie Instandhaltungskosten, Betriebskosten ohne Heizkosten und Verwaltungskosten.