Wer hat Anspruch auf den einmaligen Kinderfreizeitbonus?

Typ: Häufig nachgefragt

Mit dem Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind werden ab August 2021 Familien mit kleineren Einkommen unterstützt, weil sie auf eine lange Zeit mit teils harten Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurückblicken. Anspruchsberechtigt sind unter anderem Familien, die im August 2021 Wohngeld beziehen. Der Bonus kann insbesondere für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.

Erhalten Familien für ihr minderjähriges Kind im August 2021 neben Wohngeld auch Kinderzuschlag, wird der Kinderfreizeitbonus automatisch ohne Antrag von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.

Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag erhalten, müssen dagegen einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen und diesem geeignete Nachweise zum Wohngeldbezug für den Monat August 2021 beifügen.  

Der Antrag auf den Kinderfreizeitbonus ist seit dem 1. Juli 2021 auf der Internetseite der Familienkasse verfügbar. Dort und auf der Internetseite des BMFSFJ finden sich weitere Informationen zum Kinderfreizeitbonus, insbesondere zum Antrag, Anspruch und zur Auszahlung.