Welche Mietdaten wurden bei der Festlegung der Mietenstufen berücksichtigt?

Typ: Häufig nachgefragt

Alle Gemeinden bzw. Kreise in Deutschland werden abhängig von ihrem Mietenniveau nach einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren einer Mietenstufe zugeordnet. Die Mietenstufe einer Gemeinde bestimmt, bis zu welchem Höchstbetrag die Miete bzw. die Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern) bezuschusst werden kann.

Die Zuweisung der Mietenstufen erfolgt für Gemeinden ab 10.000 Einwohnern separat und für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern auf Kreisebene zusammengefasst. Die Mietenstufe bestimmt sich dabei anhand des Mietenniveaus, also der Abweichung der durchschnittlichen Mieten in den Gemeinden und Kreisen vom Bundesdurchschnitt. Grundlage für die Zuweisung sind die Mieten der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger. Die Feststellung der Mietenstufen erfolgt auf Basis der amtlichen Wohngeldstatistik durch das Statistische Bundesamt.