Warum bleiben Stromkosten außen vor?
Häufig nachgefragt
Stromkosten sind in der Systematik des Wohngelds keine Wohnkosten; auch in der Grundsicherung sind sie Bestandteil des Regelbedarfs und nicht der Unterkunftskosten.
Springe direkt zu:
Sie können sich hier entscheiden, ob in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt werden darf, um dem Betreiber der Website die Erfassung und Analyse verschiedener statistischer Daten zu ermöglichen.
Ihr Besuch dieser Website wird aktuell von der Matomo-Webanalyse erfasst. Entfernen Sie das Häkchen bei "Statistik", damit Ihr Besuch nicht mehr erfasst wird.
Typ: Häufig nachgefragt
Stromkosten sind in der Systematik des Wohngelds keine Wohnkosten; auch in der Grundsicherung sind sie Bestandteil des Regelbedarfs und nicht der Unterkunftskosten.
Seiteninformation
© Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, 2024