Habe ich Anspruch auf Wohngeld, wenn ich Arbeitslosengeld II bzw. Sozialhilfe erhalte?

Typ: Häufig nachgefragt

Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld.

Wohngeld ist eine von den Grundsicherungsleistungen (Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) zu unterscheidende vorrangige Leistung. Zweck des Wohngelds ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens (vgl. § 1 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes). Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte oberhalb des Existenzminiums und soll die Mietzahlungsfähigkeit der wohngeldberechtigten Haushalte gewährleisten. Das Wohngeld ist also als System für Haushalte mit selbst erwirtschaftetem, eigenem Einkommen als Zuschuss zu ihren Wohnkosten konzipiert.

Grundsicherungsleistungen werden nur erbracht, soweit Leistungsberechtigte hilfebedürftig sind, das heißt ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen (wozu auch andere Sozialleistungen wie das Wohngeld gehören) oder Vermögen bestreiten können. Wenn Wohngeld zusammen mit anderen vorrangigen Leistungen –  wie zum Beispiel dem Kinderzuschlag – höher ist als der Grundsicherungsanspruch, ist Wohngeld gegenüber der Grundsicherung vorrangig.