Habe ich als Wohngeldempfängerin oder Wohngeldempfänger Anspruch auf weitere Leistungen bzw. Vergünstigungen?

Typ: Häufig nachgefragt

Ja!

  • Für Kinder in Wohngeldhaushalten besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
  • Familien müssen in ganz Deutschland keine Elternbeiträge bezahlen, wenn sie Wohngeld erhalten. Dies gilt für die Inanspruchnahmen von Leistungen zur Jugendarbeit, Allgemeinen Förderung der Erziehung sowie Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kinderpflege im Sinne des Achten Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII. Wer Ihre zuständige Ansprechperson dafür ist, erfahren Sie in Ihrem Rathaus, Bürger- oder Jugendamt.