Gibt es ein sogenanntes Schonvermögen im Wohngeld?

Typ: Häufig nachgefragt

Wenn erhebliches Vermögens vorhanden ist, besteht kein Wohngeldanspruch. 

Was erhebliches Vermögen ist, wird in der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift ausgeführt. Danach kann in der Regel das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 60.000 Euro und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 30.000 Euro verwertbares Vermögen besitzen. Hierzu rechnen insbesondere Geld und Immobilien. Jedoch gehört die selbst genutzte Immobilie, für die Wohngeld beantragt wird, nicht dazu. Darüber hinaus zählen auch ein angemessener Hausrat, das Kraftfahrzeug und die Gegenstände für die Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit wohngeldrechtlich nicht zum Vermögen.