Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung im Entlastungspaket III umgesetzt, um die hohen Wohnkosten zu kompensieren?

Typ: Häufig nachgefragt

Im Entlastungspaket III wurde beschlossen, dass alle Wohngeldempfängerinnen und -empfänger, die im Zeitraum September 2022 bis Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, einen Heizkostenzuschuss II in Höhe von mindestens 415 Euro erhalten. Studierende mit BAföG und Azubis mit Ausbildungshilfe/Ausbildungsgeld sowie Aufstiegsgeförderte erhalten 345 Euro. Zudem soll es eine Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner in Höhe von 300 Euro und für alle Studierenden in Höhe von 200 Euro geben. Das Kindergeld wurde, ebenso wie der Höchstsatz beim Kinderzuschlag, angehoben. Weiterhin gibt es eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch und die CO2-Preiserhöhung ab 2023 wurde verschoben. Zahlreiche Beschlüsse, bei denen mehr Netto vom Brutto bei Löhnen bleibt, komplettieren dahingehend das Entlastungspaket III.