Gibt es Neuerungen beim Antragsverfahren?

Typ: Häufig nachgefragt

Es ist wichtig, dass die Wohngeldberechtigten schnell Unterstützung zur Bewältigung ihrer Wohnkosten erhalten. In Abstimmung mit Ländern und Kommunen wurden Verfahrens- und Beschleunigungsaspekte im neuen "Wohngeld Plus"-Gesetz berücksichtigt.

So kann der Bewilligungszeitraum von 12 auf 24 Monate verlängert werden. Zudem wurde neu geregelt, dass eine Änderung des Wohngeldes im Bezugszeitraum bereits dann möglich sein soll, wenn sich die Miete oder Belastung um mehr als 10 Prozent erhöht. Der Zurechnungszeitraum bei einmaligen Einkommen (z.B. bei Abfindung) wurde von 36 auf 12 Monate verkürzt. Zudem besteht die Möglichkeit vorläufiger Wohngeldzahlungen unter vereinfachten Prüfvoraussetzungen.